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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 2 (1867) Der altbayerische kleine Adel
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Stifts - und Hof-Adel.

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mit der Auflösung des römischen Reiches also zu Aufaug un-seres Jarhuuderts sein Ende fand.

Der Stifts-Adel oder stiftsmäßige Adel ist derjenige,welcher vermöge seiner Geburt und nachgewiesenen adeligenAnen in die geistlichen und weltlichen Stifte und OrdenDeutschlands (einschlüßlich des Elsasses, Lothringens und Bur-gunds) aufgenommen zu werden Anspruch hatte. Die geistlichenStifte waren entweder Domstifte für die Söne oder Damen-stiftc für die Töchter des Adels. Zu den Orden, welche Pro-ben verlangten, gehörten und gehören der Deutsch-, Hubertus-,Vließ-, Gcorgi- und merere andere Orden für Männer undder Sternkreuz-, St. Anna-, Thcresieu- w. Orden für Damen.Die Zal der verlangten Anen war ursprünglich wie beiniTurnier-Adel vier und wurde später auf 8, 16, 32 und 64Anen gesteigert. Man nannte und nennt die gelieferte resp.anerkannte Probe eine Aufschwörung und sagte, diese oderjene Familie sei bei diesem oder jenem Stifte oder Ordenaufgeschworen", wie man auch zugleich von allen in derAnentafel vorkommenden Geschlechtern sagt, sie seien in dieseroder jener Aufschwörung mitaufgeschworen.

Unter Hofadel vcrstet man diejenigen Familien, welchesich an den Fürsten-Höfen in sogenannten Hofchargen auf-hielten und aufhalten und dasLeben am Hose" als Zweckires Daseins betrachten. Mögen ursprünglich auch nur Lehen-verhältnisse oder mag freiwillige Devotion gegen den Landes-herren zu solcher Dienstfertigkeit Anlaß gegeben haben, gewißist, daß der Hofadel mit der Zeit in einer Weise ausartete,der ihn zum Spielball fürstlicher Launen, zum Ruin seinerselbst und mer oder minder auch des gesammten Adels wer-den ließ. Indem der Autiquarius sich vorbehält, gelegenenOrts historische Beweise beizubringen, will er für jezt nurdas aus der Feder eines aristokratischen Autors neuester Zeit

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