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Abt. 1, Adelicher Antiquarius Bd. 2 (1867) Der altbayerische kleine Adel
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Patriziats - Adel,

er selbst war schon Ende des XVl. Jarhnnderts geneigt, sichzum erstern zu rechnen, was gedachter Hundt in der Vorredeseines Stammbuches mit den Worten andeutetder alteTuruier-Adel, so man sonst in gemehn den hohen Adelnennet."

Heutzutage wird man ihn am richtigsten wol mit demWorte Aristokratie bezeichnen.

Zum Patriziats-Adel gehören dicsenigen Familien,welche in den ehemaligen Reichsstädten, sowie in den Regierungs-städtcn weltlicher und geistlicher Fürsten ein Recht sei esverfassungsmäßig ausgesprochen oder blos gcwonheitsmäßighergebracht gewesen zur Teilname an den obersten undoberen Stellen des städtischen Regiments hin der Regel: derinnere Rat, die Losunger, die Geheimen, Stadtpsleger, Bürger-meister u. s, w. genannt) hatten. Jr Ansehen innerhalb derMauern und des Gebietes dieser Städte war daher nicht ge-ring und irc Gleichberechtigung mit dem Landadel Jarhundertelange unbestritten, wie denn nicht nur zalreiche Allianzen zwi-schen dem Stadt- und Landadel jederzeit statthatten, sondernnachweisbar auch mindestens die Hälfte des Patriziatsadels ausin die Städte eingewandertem, freigewordeucm Ministerialadelbestanden hat.

Der 'ursprüngliche Titel der Familien des StadtadelswarGeschlechter", und zwar mit der etwas ungewön-lichen Sprachform, daß man auch einen einzelnen Mann odereine einzelne Frau aus diesen Familien einen Geschlechter, eineGeschlechtern:, nannte. Erst mit Aufname des römischenRechtes im Anfange des XVl. Jarhnnderts kam der römischeName Patrizier in Gebrauch.

Weiteres über das Patriziat wird im Laufe desBuches erzält und soll lediglich noch die Bemerkung hier an-gefügt werden, daß das Geschlechter-Regiment im Allgemeinen