Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
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die Chur unwiderruflich gebracht, wenigstens zum.Behufeiner anständigen Entschädigung. Man suchte zwischen ihmund dein wiener Hof eine Versöhnung zu bewirken undFürstenberg, durch vorgerücktes Alter vielleicht geschmei-diger hiezu gemacht, that den ersten Schritt, indem erüber die Verscherzung der Gnade Sr. Majestät Bedauernzu bezeigen schien und seine Treue und Ergebenheit fürdie Zukunft bcthcucrtc. Er theilte Leopold I. mit : derKönig von Frankreich wehre ihm, von seinem im Elsaßgelegenen Gütern zu den gemeinen Ausgaben des Reichesbeizusteuern und die übrigen Pflichten eines tcutschcn Für-sten zu erfüllen; doch willige er ein, daß die vier auf demrechten Rheinufer gelegenen Ämter die Gerichtsbarkeit desNeichshofrathes und des kaiserlichen Kammcrgcrichtes an-erkennten, auch daß der Landvogt, gemcinlich der weltlicheBischof genannt, dem Reich den Eitz der Treue schwöre.Bis dieses ibm selbst zu thun vcrwilligt, werde er seinRecht auf Sitz und Stimme beim Reichstage nicht ausüben,auch desselben jedesmal sich enthalten, wenn Gegenstände,welche Frankreich beträfen, darin zur Verhandlung gebrachtwürden. «Nach dieser Äußerung — bemerkt ein österreichi-scher Historiograph — und seinem folgenden Betragen zuschließen, mag wohl ein starker Zwang von Seite Ludwigsmehr dazu beigetragen haben, daß er ehemals dem Inte-resse des Kaisers und Reiches so sehr entgegen handelte,als sein eigener Wille; wenn aber auch der Kaiser sich zurAussöhnung mit ihm geneigt finden ließ, wie er dennwirklich zugab, daß derselbe in alle seine Rechte, Lehenund Allodialgütcr, Pfründen, Würden und Vorzüge, welcheden Fürsten und Gliedern des heiligen römischen Reichesgebührten, sowohl in Ansehung des Bisthums Straßburgauf der rechten Seite des RheinS, als in Ansehung seinerAbtei Stablo und andrer Besitzungen, wieder eingesetzt