Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
Seite
334
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Inhalt wirklich vor; doch erhob sich der Kardinal mitHeftigkeit gegen diese ungewöhnliche und unförmliche Weisezu protcstiren, und erklärte die Schrift für einen Versuch,Parteigcist im Kollegium anzufachen, das Wahlgcschäftzu unterbrechen, und ihn, den Dcchauten selbst, in Voll-zug seines Amtes zu stören. Diejenigen, welche solcherHandlung sich unterstanden, hatten ihres Stimmrechts sichgleichsam unwürdig gemacht. Die Bezeichnung der angeb-lich Erkommunicirtcn, mit Namen und ohne Umschwcif,hatte gleich anfänglich geschehen sollen, als der Domde-chant deshalb die Frage gestellt. Die übrigen Punkte wur-den dem Kapitel zur Entscheidung überlassen. Diese fiel,durch Mehrheit, dahin aus : Die Verwahrung gedachterDomherren könne zwar bei dem Protonotar zur Bewah-rung niedergelegt werden, doch übe sie, da von keinemwirklich Erkommunicirtcn unter den hier Anwesenden et-was bekannt, ans das Schicksal der Vcrathungen keinenEinfluß mehr aus. Hinsichtlich der Form bei der Abstimmungsoll das gleiche Verfahren Statt finden, wie bei der letztenKoadjntorwahl, nämlich, jeder Kapitular soll aufgefor-dert werden, sein Votum mündlich ablegen. Nun trat auchnoch Herr Christoph Friedrich Geyer auf, und behielt sichin seinem und anderer Metropolitan-Dompriestcr von KölnNamen das aktive und passive Recht vor, das sie sonstgenossen, und welches durch diesen neuer» Wahl- oderPostulations-Akt ihnen nicht entzogen werden könne. DerKardinal crwiederte: wenn sie dies Recht historisch zuerhärten im Stande waren, so würde es ihnen nicht ent-zogen werden können; aber die Beweisführung liege ihnenob. Damit hatte es sein Bewenden.

Die Abstimmung ging nach dem Gesänge: »Komm, hei-liger Geist!« vor sich; doch entstand bald ein heftiger Zwci-spalt, da die Mehrheit, aus dreizehn Stimmen bestehend,