entwickelte : wäre die Pfalz nicht gewesen, so wurde dasDomkapitel nicht so rasch zu Werke gegangen und Für-ftcnbcrg vielleicht gar nicht gewählt worden seyn. DasKapitel habe blos seine Wahlfrcihcit zn behaupten, undden gräflichen Häusern den Weg auf den erzbischöflichenStuhl wieder zn erschließen gesucht, von dem die langeUsurpation einer einzigen fürstlichen Familie, wie Vaiern,sie verdrängt. Als der französische Gesandte noch manchesüber jene Wahl, und über des Churfürsten Bündnisse undVerträge erörtert, gab der Herr von Spanheim ihm dententschen und triftigen Bescheid : der Kaiser und das Kol-legium hätten ein konstitntionncllcs Recht der Einsicht undOberaufsicht bei der Wahl eines neuen Churfürstcn; eineteutsche Bischofswahl könne den König von Frankreich sowenig berühren, als den Kaiser eine französische Bischofs-wahl zn Paris oder Rheims. Die Verträge, welche derEhurfürst in neuerer Zeit geschlossen, bezögen sich sämmt-lich thcils auf Nachbarn, theils auf Potentaten, welchegerade mit sehr vielem Eifer den Frieden erzielten, wel-chen Se. allcrchristlichste Majestät als Gegenstand ihrerSehnsucht beharrlich im Munde führten. ( )
(') 15. Zesl. 1^. XIX. § 59. 6r.