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Er schrieb an das Kapitel einen Brief, worin allerlei vonSimonie und von französischem Gold die Rede war. Dieseintempestive Moralvorlesung diente aber blos dazu, dieDomherren wider ihn zu erbittern. Fürstenberg blieb fort«während der begünstigte Kandidat, und er konnte auf alleStimmen, mit Ausnahme von dreien, rechnen. Da nunanderwärts kein Ausweg mehr sich zeigte, um den Siegdes Verhaßten zu hindern, so wandte man sich neuerdingsan den Pabst.
In der That traf bald ein Abmahnungsdekret des Pab-stes zu Köln ein, welches der Nuntius öffentlich anschla-gen ließ, und worin den Domherren unter Strafe desBannes und von 2000 Dukaten verboten ward, die Wahleines Koadjutors vorzunehmen. Zugleich wurden sie auchnach Rom vorgeladen, um Rechenschaft darüber abzulegen,daß sie den Wahltag angesagt, ohne alle ihre Kollegenvorher in Kenntniß davon gesetzt zuhaben. Dies hätte umso mehr geschehen sollen, als nach dem strengen Kirchcnrechtselbst bei Übergehung eines einzigen Kapitularen, die Wahlnichtig soyn würde.
Der Churfürst, durch, all dies noch nicht umgestimmt,ließ die Wahl gleichwohl vornehmen und schloß den Prin-zen von Baiern davon aus. Auch früher hatte er seineGleichgültigkeit gegen derlei Erlasse Roms zu erkennengegeben, namentlich damals, als der Pabst die Bestätigungim münster'schen Bisthum ihm verweigert. Doch offenbarteauch der Nuntius keinen übertriebenen Eifer in Vollzugseiner Aufträge; denn statt dem vollständig versammeltenKapitel sie vorzulesen, berief er blos den Syndikus undein paar Abgeordnete des letzter» zu sich und setzte sie vonder Sache in Kenntniß. Eine heftige Anrede des GrafenKaunitz ward tauben Ohren gehalten; man crwiedcrtc ein-fach : da der Erzbischof die Wahl in ausdrücklichen For-