— 311 —
gemäß. Der Schultheiß und die Bürgermeister erhieltenzwar das Recht wieder, den alten Freiheiten gemäß, dasVolk zu den Waffen zu rufen, aber unter der Bedingung,daß sie dem Erzbischof, dem Domstifte und dem Magistrateeinen neuen Eid der Treue schwören. Außer diesen Punk-ten wurde auch noch ein anderer, in Bezug auf die Wahlvon Hauptlenten, bereinigt, und in Betreff der Magi-strate die Reform von 1603, so wie deren Zusatz von1631 mit hinlänglichen Garantien gegen Mißbrauche vonder einen und Eingriffe von der andern Seite als Grund-lagen angenommen. Man versprach einander gegenseitigFreundschaft und Versöhnung, und die Aufrechthaltungder alten Vertrage.
Kaum war der Vergleich angenommen, so brach ihnauch schon die Partciwuth wieder; die Einen streuten aus:das dem obersten Prätor bewilligte Waffcnrccht gefährdedie Freiheit; die Andern : Fürstenberg und die Ministerzu Köln nährten selbst die Tumulte unter den Bürgern,um den Geist der Demokratie unter gesetzlichem Rcchts-schein demüthigen und die Verfassung der Stadt schmälernzu können. Sofort neue Scenen der Verwirrung, neueKämpfe, Verschwörungen, Absetzungen und Wahlen. DerErzbischof erließ geschärfte Edikte, und suchte dem Unwe-sen kräftig zu steuern. Wilhelm Egon rückte als ober-ster Statthalter und Kricgsbefchlshabcr mit einer Ab-theilung Truppen bis Vise vor, und unterhandelte vonda aus mit der Stadt. (') Die Behörden suchten ihre Ver-brechen, die sie thcils selber verübt, theils stillschweigendzugelassen, bestens zu entschuldigen. Sie schoben einenThcil ihres Benehmens auf die Minister selbst, klagten
(') /le-ve-, Ilist. Ue IRze II. tbeilt den von diesem Städtchenaus erlassenen Brief m einer Note mit.