Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
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über verletzte Rechte der Verfassung hinsichtlich der K ri-nn,,aljustiz, über politische Verbrechen, und begehrten wie-derholt vom Bischof unparteiische Bevollmächtigte zumBehuf eines Schiedsspruchs.

Als Wilhelm Egon zwei neue Briefe der Lüttichcr, auihn selbst und an den Erzbischof gerichtet, erhalten hatte,brach er den ersten, zwar auf, las ihn aber, da er vonBürgermeister und Rath unterschrieben war, nicht durch,sondern gab ihn nebst dem andern an den Überbrin-ger, einen Grcfficr der Stadt, zurück, mit dem Bedeuten:Sc. Hoheit könnte keine Behörden anerkennen, welche,dem letzten Vertrag zuwider, gewählt worden seycn. DerRath appellirte nun zwar an das Reichskammergcricht zuSpeyer, suchte aber gleichwohl die Unterhandlung mit demPrinzen fortzusetzen, während er die Zahl des bewaffnetenVolkes vermehrte und mit Angriffen der Ächter ans dieStadt, denen die drohende Stellung der churfnrstlichcnTruppen dazu Ermuthigung gebe, dieses sein Benehmenentschuldigte.

Wilhelm Egon reiste sofort nach Recken, bei Utrecht.Hier wollte er die fernere Entwicklung der Dinge erhar-ren. Doch kam ihm bald ein neues Schreiben des Magi-strats von Lüttich zu, darin derselbe um freies Geleit fürBevollmächtigte bat, um die Irrungen gütlich auszutra-gen. Fürstenberg bedeutete, daß er mit den Personen,welche sich den Charakter eines Magistrats beilegten, durch-aus nicht unterhandeln könne; wollte aber die Stadt ei-nige Männer senden, von Zünften und Bürgerschaft ge-wählt, so wolle er für deren hinreichende Sicherheit Maß-regeln treffen.

Während dieses Briefwechsels brach der Fürstbischofabermals nach Visc auf, und rückte endlich, von Nieman-den gehindert, in die Stadt ein. Alsoglcich gab er Befehl