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geschildert, welche das französische Kabinet wider eineReihe von Staaten und Regierungen sich erlaubt, bis zurneuesten Unterdrückung des Churfürsten von Trier unddem ungerechtesten Angriff des doch blutverwandten Pfalz-grafen. All diese Dinge sollten den geschwätzigen Über-mut!) der Anwälte Fürstenberg's ein wenig dämpfen.
Die zwei vorzüglichsten Punkte, der Immunität vonGesandten und des allgemein ertheilten Gelcit-briefcs behandelt dieser Publizist öfters auf ganz eigeneWeise, zumal, indem er so viel als möglich von demRechte eines Gesandten auf persönliche Sicherheit abreißt,und den Monarchen, bei denen sie beglaubigt, Befugnissezu scharfen Maßregeln gegen treulose Diplomaten einräumt.Wenn solche Theorien, als Ausdruck der Gesinnungen deSwiener Hofes, öffentlich aufgestellt werden durften, sowundern wir uns über manche Erscheinung jener Zeit garnicht mehr, und eben so wenig über den Haß, welchenRegierungen und Einzelne jenem Kabinette trugen; wohlaber wundern wir unö darüber, daß man die Theoriedurch fühlbare Proben nicht wider diejenigen selbst ange-wendet, welche sie in solcher Grelle aufgestellt. Man hates bisweilen seltsam und gewaltthätig gefunden, wennder Sultan, durch übcrmüthige Ansinnen christlicher Machteerbittert, die Gesandten beim Ausbruch eines Krieges mitdenselben in die sieben Thürme bringen ließ; allein in vor-liegender Schrift wider Fürstenberg konnte er seine glän-zendste Rechtfertigung für dies und noch weit mchrcresfinden; sie ist ein wahrer II principe von Treulosigkeitgegen völkerrechtliche Verhältnisse. (')
(') Der Araber, welcher selbst seinen Gastfreund auf einer schwar-zen T»at ertappt, auch wenn er den eigenen Sohn ihm erlöd-tet, begleitet ihn so weit, als seine Grenze geht, und ver->III. 15