Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
Seite
218
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zog von Lothringen so ungerecht verfahren, und zu Metzsowohl, als auf verschiedenen andern Punkten eine Mengevon Personen, welche ihr Vertrauen auf die Rechtlichkeitdes allerchristlichstcn Königs in thörichte Sicherheit ein-gewiegt, fortwährend so gewaltsam in Haft'zurückhalte.

Nichts bleibt den Gegnern also mehr übrig, als dieSchilderung des »Ärgernisses der Welt darüber, daß ineiner freien Stadt des Fürsten Minister selbst nicht mehrsicher sey.« Diese Klage wird ein Peralogismus genannt,welche vor der Betrachtung verschwindet, daß der Kaiserin allen Reichsstädten der höchste Fürst sey. Derjenige,welcher eine begründete Gerichtsbarkeit hat, besitzt auchdas Recht, allenthalb im römischen Reich, sowohl über diePerson der Mittelbaren, als der Unmittelbaren sie aus-zuüben. Nun hat aber der Kaiser, durch Verhaftung desPrinzen von Fürsteuberg, bloß von diesem Rechte Gebrauchgemacht, und zwar mit um so mehr Fug, als der Ma-gistrat der Stadt Köln eine solche Maßregel weder voll-ziehen wollte, noch konnte. Welcher Fürst würde wohlgetroffen, der, wenn er einen Vasallen oder Unterthanim Begriff sähe, Verbrechen des Hochverrats zu begehen,nicht sich bemühte, denselben in seine Gewalt zu bringen,zumal, wenn ihn kein Hindcrniß davon abhielte, als derSchirm einer einzigen Stadt. (')

Kaiserlicher Seits spricht man die Stadt Köln vonder Absicht frei, einen Rebellen der beschriebenen Art ver-teidigen zu wollen, und alle zu Gunsten Fürstenbergsgewagten Schritte werden großmüthig auf Rechnung derIlmstände und der fremden Zudringlichkeit gebracht. Manzeigt ihr nochmals daß Beispiel Frankreichs gegen den Her-zog von Lothringen, der seine eigene Person mir durch

(') Somit eines nur schwachen Reichsstandes.