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den Versammlungen geredel, überweisen die wider ibn öf-fentlichen gethanen unpassionirten Klagen. So hat er auchden leulschcn Namen, damit er des Kaisers Vasallnicht seyn möchte, verleugnen dürfen, welches der Kaiserdennoch aus angeborner Milde ertragen und ihm bis aufweiter gctkane Nachstrcbung die Strafe vorbehalten.«
Praktischer jedoch, als diese Gründe und Behauptungenwar vielleicht der Aufruf, den das Manifest an der Fran-zosen eigene Sprach? und Urtbeilc in ähnlichen Fällenmacht. Du Fresnu, der Großbotschaft'er des allcrchrist-lichsteu Königs bei der Republik Venedig, bezeugt aus-drücklich sin seinem merkwürdigen Schreiben vom 14. Au-gust 1662), daß fürstliche Gesandte jene Souveraine, anwelche sie abgeordnet worden, nicht ohne Strafe schän-den und injuriren dürfen, »lintrs los Privileges des amlzas.sadsurs — heißt es unter Anderm darin — i! IIS SS IrouvgPoint, gn'il Isur sock peririis de calomnier le prinoe preslegnel ils resident. « Wie leichtsinnig und verächtlich istauch sonst eines Unterthans und Vasallen Beginnen, dervoller Bitterkeit einen auf Ibrcr kaiserlichen Majestät Ge-sundheit und Woblfabrt zugebrachten Trunk bei öffent-lichem Tisch hat abschlagen dürfen. (')
»Ich rufe hierin ebenfalls — fäbrt der Publizist K.Leopolds fort — der Franzosen und anderer Partialeneigene Gerechtigkeit an, über des Fürstenberg's Personund Procedere zu urtbeilen, und möchte gern von ihnenvernehmen, aus was Ursachen und Rechten er das Pri-vilegium und die Freiheit eines Gevollmächtigten zu ge-
il') Man sieht aus dieser Stelle, welche Kleinfügigkeiten und Ein-zelumstände au»' Leidenschaft und Entschluß beschränkter Gei-ster in Kabinetten damals oft eingewirkt. Auch tublt man,wie überall die Persönlichkeiten stark hier porstechen.