Staates, auf dessen Gebiet sie verweilen, etwas sich ver-messen, und mehr die Rotte von Spionen als Abgeordne-ten spielen, so treten alsbald alle bestehenden Gesetze widersie in Kraft, man kann sie des Hochverrathes bezüchtigen,und in peinliche Untersuchung und Strafe ziehen. Ob nunFürsteubcrg solcher Tinge wider den Kaiser sich unterwun-dcu oder nicht, bleibt seinem eigenen Gefühl und Gewis-sen überlassen.
Diese merkwürdigen staatsrechtlichen Satze der Politikvon Wien, nach denen, in ihrer Weitschweifigkeit und Vag-heit fast alle Tage die Botschaft jeder fremden Macht ineinen Kriminal-Prozeß verwickelt werden konnte, erhaltennoch ein um so merkwürdigeres Gepräge durch den Um-stand, daß der Kaiser sich als Prinzipal hinstellt, indessen Territorium Fürstenberg seine Felonie began-gen, während doch im eigentlichen Sinne der Churfürst vonKöln der Prinzipal und der Ort der Verhaftung die Haupt-stadt seines Fürstenthums, überdies dieselbe als Reichsstadtein neutraler Ort und durch den besonder» Charakter derdarin gepflogenen Unterhandlungen auf jeden Fall neu-tral und sicher scyn sollte, selbst ans den Fall hin, daßalles sich so verhalten, wie in dem Manifeste angegebenist. Aber wir lassen dasselbe weiter reden.
»Der Abgesandten und Bevollmächtigten Stand undWesen wäre allzu vortheilig, wenn jene Souvcraine, beidenen sie leben, und welche von ihnen angetastet würden,nicht die Macht hätten, sie billig als Feinde abzustrafen;allein es finden sich in den Rcchtsbüchern Stellen, welcheausdrücklich besagen, daß ein Fürst nicht gehalten sey,Verbrechen und Verräthereicu Dritter zu dulden, welcheentweder seiner Macht Gefahr oder seiner Würde Eintragbringen. Wie vermessen und leichtsinnig Fürstenberg Vielezur Vcrräthcrei zu verleiten, während der letzten Tage in