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in Kraft bestehen, und alle Frage» des Staats- und Pri-vatrechts und alle frühern Normen für Prozeßverfahrenin Zweifel gezogen werden. Der Kaiser behauptet, genaudavon unterrichtet zu seyn, daß der Fürst, wahrend derPeriode seiner Gesandtschaft gegen Se. Majestät und Ihrerhabenes Haus sich vergangen, manigfache Ränke ange-sponnen, mit Verachtung von Ihr und demselben gespro-chen, Anstifter des dcrmaligen Krieges, Verhinderer desFriedens gewesen, und ist der Über eugung, daß kein Gut-gesinnter darüber mehr im Zweifel ist. Allein ob man un-ter diesem Vorwand befugt sey, mit Mißhandlung allerbestehenden Rechts- und Gcrichtsformen, mittelst bewaffne-ter Kricgshaufen, mittelst Ertödtung und Verletzung vonSchuldigen und Unschuldigen ohne Unterschied, mitten ineiner freien Stadt, in einem durch die Fricdensuntcrhand-lungen geheiligten und von allen kriegführenden Parteieltfür neutral erklarten Orte, Jemanden gesanglich hinwegzu schleppen und doch dabei die Verhältnisse auf dem altenFuße zu wähnen — dies muß sehr bezweifelt werden, undkaum kann Se. Majestät es recht Ernst mit dieser Behaup-tung seyn; auf jeden Fall ist solch ein Verfahren weitunter Ihrer Würde.
»Was uns selbst betrifft — fahren die Vermittler weiterfort — so müssen wir, nicht etwa blos aus christlicherLiebe, sondern durchdrungen von Pflichtgefühl, erklären,daß wir niemals eine Ursache gehabt, über den Prinzenvon Fürstcnberg uns zu beklagen, noch können wir ihmvorwerfen, daß er das geringste Hinderniß uns in denWeg gelegt; vielmebr müssen wir bekennen, daß ervielmehr zu Beförderung unseres Werkes alles,was in seinen Kräften lag und eines Fürstenwürdig war, eifrig geleistet hat.
»Aus den übereinstimmenden Berichten Verschiedener