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gebrochenen Königswortes nicht in der öffentlichen Mei-nung aufkomme. Ein solch vorherrschender Gedanke würdenicht nur allein allen weiten? Unterhandlungen für denFriedensschluß ein Ende machen, sondern auch in alteVerhältnisse der menschlichen Gesellschaft eine peinlicheUnbestimmtheit bringen. Es sei) — meinten sie — eineEhrensache, den Vorwurf zu widerlegen, als wäre dasfeierlich und in allgemeinen Formen für sämmtliche Inte-ressen gleichlautend ausgestellte Freigeleire, das bereitsmit den? Blute von Unschuldigen schimpflich bespritzt (')worden, nur ein Fallstrick gewesen. Tic Würde einesFürsten, welche der kaiserliche Hof auf eine ihm beliebigeWeise erkläre, müsse dem Betreffenden eher zum Vorrbeil,als zuin Nachtheil, eher zur Vergünstigung, als zum Fall-strick gereichen. In der ausgestellten Sichcrheits-Urkundescy ausdrücklich der Minister des Churfürsten von Kölnmit einbegriffen gewesen, derselbe von den GesandtenSchwedens und anderer Mächte als solcher betrachtet undmit ihm in solcher Eigenschaft unterhandelt worden. DerPrinz von Fürstenberg habe seinen Unterhalt aus der Kassedes Churfürsten bezogen, den Namen als Minister undGeheimerath desselben geführt, die Geschäfte seines Herrnbesorgt und eine Vollmacht von diesem letztcrn wirklichvorgewiesen. Niemals habe der Chursürst den Friedens-untcrhandlungen in eigener Person beigewohnt; alles gingdurch die Hände Fürstcnberg's, und man wisse sich nichtzu entsinnen, daß bei irgend etwas zwischen den BeidenVerschiedenheit oder Widerspruch der Ansicht Statt gefun-den. Wenn das öffentliche Vertrauen, die Seele aller Ver-träge, in der Autorität kaiserlicher Majestät, von welcher
(') Vermuthlich sind die während des Straßengefechts zu Kölngefallenen Leute Fürstendergs darunter gemeint.