Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
Seite
201
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mächtrgten die Rede seyn, und auch kein Individuum alsin die Kategorie von Hausgenossen eingeschlossen be-trachtet werden, das nicht auf Kossen seines Herrn denLebensunterhalt beziehet. Es kann diese Voraussetzung umso weniger Statt finden bei Jenen, welche verschiedenerHerren verschiedenartige Geschäfte betreiben. Hätte einesolche Person auf so etwas auch Anspruch machen gewollt,so würde doch kaiserliche Majestät nimmermehr es zugege-ben haben, indem es unwürdig sey, daß ein Glied teucscherNation, ein Unterthan des heiligen Reichs und ein Va-sall des Hauseö und ein Provinziell des ErzherzogthumsOsterreich irgend ein Amt gegen kaiserliche Majestät über-nehme. Alle in teutschen Angelegenheiten auch einigermaßenBewanderte wissen^zur Genüge, daß unter dem Namen«Churfürsten, Fürsten und Stände des Reichs« niemandsonst verstanden und eingeschlossen werde, als diejenigen,welche Sitz und Stimme auf dem Reichstage führen, undsodann die Gesandten der Könige und der grvßern Für-sten. Aber auch diesen letzter» kann es nimmer verstattetseyn, an dem Orte, wo sie ihr Amt ausüben, Verbrechenzu begehen und Ränke wider das Ansehen desjenigen an-zuspinnen, welchem sie schon durch die Bande gemeinsa-men Ursprungs und sodann durch die der Unterthanschaftund viele andere mehr verpflichtet find; und noch wenigersolcher Dinge sich zu uuterwinden, welche zu Verachtungoder Schmäserung der obersten Gewalt kaiserlicher Maje-stät dienen. All dies soll seiner Zeit an einem andern Ortsausführlich und der Breite nach auseinander gesetzt werden.

«Inzwischen ist durch notorische Thatsachen bereits dergcsammten Christcnwclt klar geworden, welche Unterneh-mungen zum Schaden des ganzen Reichs der nunmehrverhaftete Prinz sich erlaubt hat; es ist klar, daß er dervorzüglichste Anstifter gegenwärtigen Krieges gewesen,