überreden, daß sie ohne dessen Wissen und Willen verübetworden. Allein da aus der eigenen Antwort des Kaisers,welche der schwedische Gesandte z» Wien auf seine dorteingegebene Vorstellung empfing, deutlich genug erhellt,daß die Entführung des Prinzen Wilhelm ein Ergebuißkaiserlichen Auftrages gewesen sey, so kann der König kei-nen Anstand nehmen, auch das, was man sich gegen seineGesandten erlaubt, dem nämlichen Antriebe zuzuschreiben.
-Der König ist es daher sowohl sich selbst, als seinenGesandten schuldig, dergleichen Gcwaltstreichen, welcheuugczweifelt von dem Unwillen ganz Europas begleitetseyn dürsten, nicht ferner sich bloß zu stellen. Aus diesemGrunde haben die Botschafter Sr. Majestät den Befehlerhalten, Ihren Entschluß, dieselben abzuberufen, denAbgeordneten der Krone Schweden, die mit so großemEifer diese Versammlung als Vermittler zusammengebracht,ohne Säumniß mitzuthcilcn. Sie selbst waren Zeugen,wie sehr Se. Majestät es sich angelegen seyn ließ, dasFriedcnswerk zn fördern; ebenso können sie Zeugen davonseyn, welch gewaltsame Mittel der Kaiser sich erlaubt,um ebendasselbe zn hintertreiben; sie werden ferner Zeu-gen seyn der rechtmäßigen Gründe, welche den Königgenöthigt, mit den Waffen in der Hand die Verachtungdesjenigen zu rächen, was im Völkerrecht als das Hei-ligste gilt, und seine Feinde durch Krieg zu einem Friedenzu zwingen, welchen sie auf so seltsamen Wegen, wie dieeingeschlagenen, zu entfernen getrachtet haben.
»Wenn das gesammtc römische Reich solches Beginnendes Kaisers nach Gebühr benrtheilt, so wird es leichtlichwahrnehmen, daß er die nachtheiligstcn Plane gegen dieFreiheit desselben im Dunkeln ausspinnt. Es kann dieWiderrechtlichkeit und Bedeutsamkeit eines solchen Unter-nehmens nicht triftiger dargethan werden, als durch die