Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
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werde. Es würde ferner Frankreichs Pflicht seyn, das Heerder Verbündeten, welches leicht bis auf 40,000 Manngebracht werden kann, auf ihre Kosten mit allem Röthi-gen versehen und zu unterhalten. Alles im Krieg Erwor-bene wird auch unter Jene vcrtheilt werden müssen, etwamit Ausnahme der holländischen Besitzungen am diesseiti-gen Maas-Ufer, in Flandern und Brabant, worauf deSKönigs Sinn vorzüglich gebt. Endlich aber mnß danndoch ein Beschluß darüber gefaßt werden, daß die Repu-blik Holland nicht nur nicht gestürzt, sondern vielmehrkräftiger, als bisher gemacht werde.«

Sofort gab Fürstenberg die Mittel an, durch welcheLetzteres zu erzielen sey. Er schilderte die Republik als sogruudverdorben, durch eine- Menge von Staatsfehleruund Parteien, daß sie in solchem Zustande unmöglich län-ger verbleiben könnte, und schlug endlich großmüthig undals Radikalkur, folgende Vertheilung ihrer Provinzen vor:

Köln soll Utrecht, Münster Ober-Assel, BrandenburgGeldern und Zütphen, Lüneburg Friesland, NeuburgGröningen, Oranicn Holland und Seeland (worauf Eng-land ziele) erhalten. Die ganze Staatsform soll in dergegenwartigen Gestalt beibehalten werden, unter den ver-bündeten Fürsten dasselbe Berhältniß Statt finden, wie bis-her unter den sogenannten vereinigten Provinzen,endlich dieselbe Verpflichtung, wie unter jenen, bestehen, daßin der Staatsverfassung nichts geändert werde; das Unter«tbanenverhältniß der einzelnen Provinzen je an die betreffen-den Fürsten würde somit die einzige Neuerung bilden. Dieinnere Verwaltung müsse durch alle Dikasterien beibehal-ten und blos im Namen der »vereinigten Fürsten«statt, statt bioher, der »vereinigten Provinzen» ge-fükrt werden. Ein Staatsrath, zusammengcsstzt ausAbgeordneten der einzelnen Landschaften, mir Zuziehung