Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
Seite
132
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l'e eines Bevollmächtigten der betreffenden Fürsten, leitetesodann das Ganze. Die alrcn Privilegien, die Religions-freiheiten, die Schiffskollegicn und Handelsgesellschaften,so wie andere heimische Anstalten müßte man ihnen las-sen. Nur die Gerichtsbarkeit, das Kriegswesen und diedazu gehörige Steuererhebung waren von den Fürsten injedem einzelnen Gebiete abhängig zu machen. An dieStelle der bisherigen Generalstaaten dagegen müßteein Gencralgubcrnator, im Namen der verbün-deten Fürsten, treten, welchem etwa ein Senat bei-gegeben werden könne; dieser, statt, wie bisher, jedeSache von größerer Wichtigkeit an die einzelnen Staatenzu bringen, würde künftig dieselben, und besonders alleFragen über Krieg und Frieden durch Stimmenmehrheitentscheiden.

Fürstenbcrg schloß seine Reformvorschläge zum Bestender Niederlande und der Fürsten damit, daß er versicher-te : nur auf solche Weise könnte diesem Staate aufgeholtfen und den drei Kreisen, dem der rheinischen Churfürsten,dem westphälischcn und dem niedcrsachsischen völlige Si-cherheit verschafft werden. Obgleich sein Plan dermal nochwie eine Chimäre aussehe, so würde er sich doch, wennman nur ernstlich wollte, in's Werk setzen und jener Re-publik ein ungewöhnlicher Grad von Furchtbarkeit gege-ben werden können. Hierzu sey jedoch erforderlich, vorallem andern über die Sache im Allgemeinen übercin zukommen; die gemeinschaftlichen Verabredungen über dieEinzclnheitcn könnten dann erst mit Fug vor sich gehen.Endlich bat Fürstenberg, das Ganze geheim zu halten,indem jeder Bruch des Geheimnisses den Andern in ent-schiedenem Vortheil setzen würde; er bemerkte auch, daßam kölner Hofe niemand darin eingeweiht sey, als er,sein Bruder und der Kanzler Peter Buschmann.