Druckschrift 
3 (1832)
Entstehung
Seite
42
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und die Herrschaft aus den Händen des letzter» als After-lehen an. Der Hof verzichtete auf mehrere seiner beschwer-lichen Nebcnfoderungen, bestimmte einen bescheidenen Le--heutar, und ließ endlich den Akt der Investitur das Jahrdaraus vor sich gehen. Es war der Erzherzog Karl Fer-dinand, welcher als Bevollmächtigter des ErzHauses dabeierschienen.

Auch mit den pappenheim'schcn Agnaten ward durchden Bischof Marquard von Eichstädt ein gütlicher Aus-trag vermittelt. Sie begnügten sich mit einer Rundsummevon Schststst Gulden und mit der Verzichtlcistung ans Ro-tensteins und Caldens; dafür traten jene nicht nur ihreAnsprüche auf Stühlingen und Höwen, sondern auch aufdie erkauften Allodialieu ab (1669). Der Kaiser, LeopoldI-, bestätigte das Geschehene durch eine eigene Urkundedarüber. Solches Ende nahm ein in vieler Hinsicht un-moralischer und bedauernswürdiger Rechtsstreit, welche»die materielle Übermacht des Stärker» wtder Titel undGründe des Schwächern geführt. (')

Die Geschichte der Rechtsverletzungen, die in diesemgegebenen Fall einen so merkwürdigen Beitrag gefunden,wird in ncuern Zeiten, wo Theorie und Eroberung mithistorischem Rechte gleich willkührlich schalteten, noch selt-samere Bereicherung erhalten, welche aus Liebe des Frie-dens hier verschwiegen wird.

Ein Besitz von geringer Bedeutung, der jedoch, weil

(') Die einzelnen Urkunden zu dieser geschichtlich-staatsrechtlichenAbhandlung, welche nach dem merk'schcn dlss. und nach einersehr gründlichen Archivalauskunft des verdienstvollen HerrnHvfraths Schlosser zu Donaueschingen hier gegeben worden,liegen im F. H.-A. Wir halten die namentliche Citativn allerfür überflüßig.