In diesem Geist übernahm er eine Gesandtschaft für dieKrone Schweden an die schweizer'schen Eidgenossen, umsie zum Eintritt in die Union wider Österreich zu vermö-gen. Ein solcher Schritt ward von den Ministern Ferdi-nands II. natürlicherweise begierig aufgefaßt, um denRechtsstreit und die Persönlichkeit mit einander zu vermi-schen und durch eine Fiskalklage und einen Felomeprozeßden Mangel an haltbaren Gründen wegen Stühlingenzu decken. Der Kaiser gab Befehl zur Verhaftung desGrafen, welcher jedoch diesem Loos zu entgehen und durchanhaltende Verwendung seines Eidams von FürstcnbergSicherheit für seine Person zu erwirken wußte.
Immerhin standen die Sachen aber so, daß keine Mög-lichkeit günstiger Ergebnisse und nur eine neue Reihe vonKosten, Verwicklungen und Verfolgungen vorauszusehenwar. Pappenheim, derselben überdrüßig und des Schick-sals seines Vaters eingedenk, faßte daher den Entschluß,zu Gunsten Friedrich Rudolfs, dessen Einfluß bei demösterreichischen Hof er kannte, gegen Übernahme einerSchuldenlast von 180,000 Gulden, auf die Herrschaft Ho-hcnhöven zu verzichten.
Fürstenberg setzte den Kaiser vom geschlossenen Vergleichin Kenntniß, und bat um die Investitur mit sämmtlichenlupfischen Reichslehcn. Da er ohnehin der nächste Erbederselben in ovsntnin bisher gewesen, so schien die Sachegeringen Schwierigkeiten unterworfen. Allein die Geneh-migung des allerhöchsten Hofes erfolgte nicht, so günstigman im Übrigen.auch für den Grafen gesinnt war.
Mittlerweile war der Rcichsmarschall längst gestorben,nachdem er den minderjährigen Maximilian Franz vonFürstcnberg zum Erben seiner gcsammten Vcrlassenschasteingesetzt, und Friedrich Rudolf glaubte unbedenklich, sei-nes doppelten Rechtes gebrauchen zu können. Er ergriff