Das Hauptverdieust dieser Entscheidung ward allseits uu-scrm Grafen zuerkannt, und der Kaiser sah sich (ein Jahrdarauf) veranlaßt, demselben hiefür eine öffentliche undungewöhnliche Auszeichnung zu verleihen. In einem Schrei-be», darin des uralten Grafengeschlechtes von Fürstcnberglöbliche Thaten und treffliche Verrichtungen in Kriegs- nndFriedensgcschäften zu jeder Zeit vorangestellt worden,rühmt Ferdinand II. das ganz besonders »tapfere und rit-terliche Gcmüth Jakob Ludewigs,« zumal aber den Tagbei Lahna. »Hierum und zur etwas gnädigsten Erkenntnißund Ergötzung erstermeldtcr, seiner getreuen ritterlich er-oberten Kriegsthat und noch stets beharrenden getreuenDienste, verleiht Seine Majestät mit wohlbedachtem Muth,gutem Rath und rechtem Wissen, aus römisch-kaiserlicherMachtvollkommenheit und aus sclbsteigcner Bewegung,Ihrem Rath, Kämmerer und Obristen von Fürstcnberg,so wie seinen ehelichen Lcibeserben die Erlaubnis : auf demFamilicnwappen ein Clainot mit vorangezcigtcu eroberten16 Fähnlein, 5 Korneten und 5 Stücken Geschütz nebstden zwei Versen :
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anbringen, und diesen Zuwachs mit allerlei Devisen, Far-ben und Zierrath umgeben zu dürfen. Der Kaiser erlaubteihm, in solch verschwenderischer Großmnth, die nichtskostete, dieser Dinge und der Verse »an allen Orten nndEnden, in allen und jeglichen Händeln, Geschäften undSachen, geistlichen und weltlichen, nach Ihren Ehren,Nothdurften und Wohlgefallen sich zu freuen, zu gebrau-chen und zu genießen, und Jedermaniglich ward verboten,ihn darin zu hindern!« ()
(') Itescrixt K. Ferdinands II. ä. s. 17. Febr. 1624. (F. H.-A.)