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Bd. 1, Abth. 6 (1878) Flaggen
Entstehung
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PLAGGEN.

Tafel 74.

Hayti und San Domingo.

Erstere Republik der -westliche, letzterer der östlicheTheil der Insel Domingo. Beide erklären ihre Lostren-nung von Prankreich und Errichtung der Bepublik 26.11. 1820, anerkannt 17. 4. 1825. Am 27. 2. 1844trennt sich Domingo als selbstst. Freistaat (anerk. 1848von Prankreich, 1850 von England) von Haiti los. Dieseswird inzwischen Kaiserreich unter dem Neger Paustinbis 15. Jan. 1859, wo derselbe seine Krone niederlegt.Hierauf erklärt Haiti am 18. 3. 1861 seinen Anschlussan Spanien, welches aber in Folge einer Revolution unddes im August 1863 entstandenen Krieges, laut Kgl. De-crets vom 5. Mai 1865 das Land der Republik zurückgibt(Neue Verfassung vom 14. Juni 1867).

1) Kriegsflagge von San Domingo

Kriegsflagge: gehisst am Heck aller Kriegsschiffeund auf den Forts der Republik.

Höne, 3,75 M., Länge, 5,00 M., Breite der Kreuz-balkcn = 1 /s, der Höhe = 0,75 M.

2. Commandoflagge, wie die Kriegsflagge, aberzweizipflig, zeigt, am grossen Mast gehisst, die Anwesen-heit eines Admirals an Bord an.

Verhältniss: 1 : 1,75.

DerNationalwimpel, Verhältniss: 0,15:28M., hatam Plaggenstock zunächst eine wie die Handelsflaggetingirte Union und ist von da ab '/ 3 roth, die weiteren2 /s blau tingirt und vom letzten Drittel an zweizipflig.

3) Handelsflagge, gehisst am Heck aller Han-delsschiffe der Republik. Dimensionen wie die Kriegs-flagge.

4 u. 5) Republik Hayti.

Kriegsflagge, Höhe, 3,75 M., Länge, 6,25 M.,Mittellinie des Schildes liegt 2,5 M. vom Mastliek ent-fernt, Länge des Schildes = 1,93 M., Höhe = 1,875 M.Die Rundbogen sind Segmente von Kreisen, deren Mittel-punkte auf den Diagonalen des Vierecks von den gegen-überstehenden Ecken = 1,87 M. entfernt liegen.

Kriegsflagge, wird geführt am Heck aller Kriegs-schiffe der Republik an Sonn- und Festtagen.

Die Handelsflagge, geführt als tägliche Heck-Flagge der Kriegs- und Handelsschiffe der Republik, istwie die Kriegsflagge, aber ohne Wappen.

Der National wimpel (_einzipflig) wie die Handels-flagge abgetheilt, wird am grossen Mast aller Schiffe derRepublik geführt.

Verhältniss: 0,15 : 20.

Tafel 75.

Plaggen der 5 Republiken von Centrai-amerika.

Dieselben trennten sich, nachdem sie sich am 21. 9.1821 von Mexiko unabhängig erklärt, am 1. Juli 1823von dieser Republik ab. Unionsvertrag zwischen Guate-mala, Honduras, Nicaragua und Salvador v. 7. 10. 1842.

Trennung der Staaten Honduras, Nicaragua und SanSalvador von Guatemala 21. 3. 1847.

I. Costa-Rica selbstst. Republik durch das Staats-grundgesetz vom 31. 4. 1848. Weiteres Staatsgrundgesetzvom 27. Dez. 1859, Constit. vom 22. 12. 1871.

1) Die Kriegsflagge (bestimmt durch Decret vom29. September 1848) wie sie auch jetzt noch mit unwe-sentlichen Aenderungen in Gebrauch ist, ist durch 4 Quer-linien in 5 Streifen quer getheilt, von denen der mittleredas Wappen der Republik in einem weissen Me-

daillon trägt und roth ist, die daran stossenden Streifensind weiss, die äusseren blau.

Höhe, 3,75 M., Länge 6,25 M.

Streifen: der Rothe = >/ 3 der Flaggenhöhe, die üb-rigen je '/g. derselben.

Der Kreis in der Mitte tangirt die Begrenzungs-linien des rothen Streifens.

Das Wappen ist ein blauer Schild, darin ein Meer,aus dem 3 Vulkane hervorragen, in das Meer versinkthinten rechts) eine goldene Sonne, vor und hinter denVulkanen segelt ein Dreimaster. Im Schildeshaupt stehenRegenbogenweis 5 fünfstrahlige silberne Sterne. DenSchild umgeben 2 unten gekreuzte grüne Palmzweigeoben ein silbernes Band mit goldener Inschrift: RepublicaCosta Rica, sowie Armaturen und Fahnen in den Landes-farben, das Ganze auf grünem Rasen, oben darüber schwebtnoch ein kranzförmig gelegtes unten zusammengebunde-nes blaues Band mit der silbernen Inschrift: Americacentral.

Diese Kriegsflagge wird am Heck aller Kriegsschiffe,von den Milizkorps, den Ministern und Consuls in frem-den Landen und den Hafencapitainen geführt. Um einenLootsen zu rufen, hisst man sie am Fockmast.

2i Ebenso, nur ohne das Wappen ist die von den ;Handelschiffen am Heck geführte Handels- (National-) 'Flagge.

II. Guatemala. Unabh. Republik seit 21. 3. 1847 ^is. oben). Durch die Revolution wurde 1871 die seit 25 jJahren bestandene klerikale Regierung gestürzt, eine neue fVerfassung noch nicht eingeführt.

3) Kriegs flagge ( seit 1871). Kriegs- und Han-delsflagge, Hohe, 3,75 M., Länge, 6,25 M. Höhe desWappenschildes der halben Flaggenhöhe = 1,875 M.

4 Die Handelsflagge hat kein Wappenschild.

III. San Salvador.

Entstehung s oben. .

5) Kriegsflagge, Höhe, 3,75 M., Länge, 7,50 H., }jeder der 9 Streifen t/ 9 der Höhe = 0,417 M.

Länge derUnion" iObereck ) = 2 / 7 der Flaggen- jlänge, 2,143 M.

Grösster Kreisdurchmesser des Kreises - 1 ! 3 der Flag-genhöhe =: 1,25 M., kleinster Durchmesser 6/s des Er-steren = 0,937 M.

Auf der Kehrseite der Union in Roth 12 fünfstrah-lige Sterne 4. 4. 4 gestellt.

6) Handelsflagge, Höhe, 3,75 M., Länge, 7,50 M., ,Streifen =. 1 / 9 der Flaggenhöhe = 0,417 M.

Länge der Union = 2 7 der Flaggenlänge = 2,143M. Durchmesser der Sterne = >/u der Flaggenhöhe = r0,313 M. J

IV. Nicaragua.

Constitution vom 19. August 1858.

7) Kriegs- und Handelsflagge, Höhe, 3,75 M.,Länge, 5,625 M.

V. Honduras.

Verfassung vom November 1865.

8) Kriegs- und Handelsflagge, Höhe, 3,75 M., SLänge, 5,625 M. a

Tafel 76.

o

Argentinische Republik (früher Vereinigte Provin- g

zen des Rio de la Plata) bis 1853, dann eigene Con- j £föderation.

Föderalconstitution seit dem Mai 1853, reformirt bei 1,der Wiedervereinigung mit Buenos-Ayres 6. 6. 1860,

riss sich von den 14 Provinzen 1853 los, constituirt 1854, sc

1855 von den meisten Staaten anerkannt. S'