FLAGGEN.
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Tafel 70.
1) Flagge der Admiralität j
2) Transport-Flagge V von Japan.
3) Lootsenflagge |
4) Flagge des Gouverneurs von Englisch-Indien.
5) Flagge der Ostindischen Compagnie.
Tafel 71.
1) Flagge dos eliem. Königreichs (jetzt Stadtin der Engl. Provinz Guzzerat) Surate.
2) Flagge des ehem. KönigreiclisNepal oderBantam
3) frühere Gesammtflagge von Ostindien,jetzt der Provinz Malabar.
4) Flagge von Bengalen.
5) Flagge der ehem. Mahrattenstaaten (jetz.Provinz) in Hindostan.
6) desgleichen.
Tafel 73.
Vereinigte Staaten von Nordamerika.
Kriegs- und Handels- (National)flagge; in der Unionsollen immer so viel Storno sein, wie zur Zeit Staatensind, gegenwärtig also 37. Die Flagge wird von Schiffender Vereinigten Staaten, als Kriegs- und Handelsflaggeam Heck geführt, ferner auf den Forts etc. und von denBepräsentanten des Staats im Auslande.
Höhe: 3,75 M., Länge: 6,75 M., Streifen = 1 /13 derHöhe = 0,2884 M., blaues Feld (Union) = 1 /3 d. Länge:2,25 M. Kreisdurchm. d. Sterne = 0,175 M
2) Lootsenflagge („ Jack") Verh. = 3,3 : 4,8.wird als Bugspritflagge zur selben Zeit wie die Na-tionalflagge am Heck gebraucht; um Lootsen zu rufenwird sie am Fockmast gehisst.
3) u. 4) Commandostandarte, zweizipflig, obenabgeschrägt, entweder blau oder roth mit weissen, oderweiss mit blauen Sternen in der Anzahl der Flagge. Verh.= 3,1 : 5,7.
5) Mess-Wimpel, wird während dos Gottesdienstesauf den Schiffen gehisst. Verh. = 1,29 : 7,3.
6) Tisch flagge ( Speisewimpel), gehisst währendder Mahlzeiten auf den Schiffen; Dimension wie die Mess-flagge.
Nationalwimpel, Verh. = 0,17 : 30 (ist gespal-ten, am Stock blau mit Sternen nebeneinander, hintenrothsilbern quer getheilt) wird nur von den Kriegsschiffender verein. Staaten am grossen Mast geführt, sobald keineCommandoflagge gehisst ist.
Höhe: 18 Cm., Länge: ca. 27 Meter.
7) Schiffsflagge des Admirals, Vize- undContreadmirals, sowie Bootsflagge des er-steren.
8 u. 9) Bootsflagge des Vice- und Contre-Ad-mirals.
10) Breiter Wimpel.
Tafel 73.
Republik Mexico.(Föderativrepublik.)
Iturbide Kaiser, entsagt der Krone 26. 3. 1823, Repu-blik. Const. vom 4. Oct. 1823, Anerk. von Spanien 28. 12.1836, zahlreiche Aufstände, letzte Republ. Verf. v. 5. 2.1857.
Kaiserthum 10. 6. 1863 proclamirt.
Annahme der Kaiserkrone seitens des Erzherzogs Maxvon Oesterreich 10. 4. 1864.
Maximilian ermordet 19. Juni 1867, seitdem wiederRepublik.
1) Kriegsflagge, Höhe, 3,75 M., Länge 6,25 M.,zu 1 /3 getheilt ä 2,0824 M. gehisst am Heck aller Kriegs-schiffe der Republik vom Sonnen - Auf - bis Untergang,desgl. wird sie als Bugspritflagge gehisst, sowie zur An-rufung eines Lootsen am Fockmast; (dieselben führen amgrossen Mast einen spitzen, in den 3 Farben abgetlieiltenWimpel (0,20 : 16).
2) Handelsflagge, gehisst am Heck aller Han-delsschiffe und am Fockmast zur Anrufung eines Lootsen,sie dürfen, so lange sie Correspondenz des obersten Gou-vernements führen, den Kriegswimpel hissen.
(Commando-) Flagge (6 : 7) führt der General-commandant einer Flotte am Bord des von ihm bestie-genen Kriegsschiffs, der Generallieutenant am Fockmast,der Escadre-Commandant am Besanmast.
Höhe, 3,75 M., Länge, 6,25 M., Streifen = i/s =2,0834 M.
3) Die Commando- (Unterscheidungs-) Stan-darte wird geführt:
1) Vom Divisionscommandanten am grossen Mastresp. am Fockmast. Ist er Commandant en chef wirdsie mit 5 i.resp, 9), ist er untergeordnet mit 3 (resp. 7)Kanonenschüssen salutirt.
Bei Zusammenkunft Mehrerer führt der älteste Di-visionschef sie am grossen, die übrigen am Fockmast.Befindet ein Divisionschef sich in Gegenwart eines Schiffs-commandanten , welcher nicht älterer Divisionschef als erist, so führt er sie am grossen Mast.
Der Schiffscapitain als zeitiger Commandant auf einerRhede oder bei einer Zusammenkunft mehrerer hisst sieam grossen Mast.
Das Boot, welches ein Divisionschef oder Schiffska-pitain besteigt, führt sie am Bug.
4) (Commando-) Cornette (1 : 2). Diese Cor-nette wird vom Escadrecommandanten am grossen Mastgeführt, wenn derselbe zugleich Generalcapitain einer derSee-Departements ist.
5) Commando-Standarte (Triangel) (1:2) wirdam grossen Mast vom Brigadier (Commandant eines Schiffs)geführt, sobald er nicht untergeordnet ist. Alle andernOffiziere, untergeordneteren Ranges wie derselbe, führen,sobald sie nicht Subalterne sind, dieselbe an der Raades grossen Mastes.
Triangel (1 : 2, dreieckig) wird vom Fregatten-capitain am grossen Mast und vom Schiffslieutenantam Fockmast gehisst, sobald einer von ihnen ober-ster Commandant auf einer Rhede oder bei Zusammen-kunft mehrerer ist.
6 — 11) Departementsflaggen werden unabhän-gig von der Nationalflagge und im Grössenverhältniss zudem des Schiffs von den Mexikanischen Schiffen zur An-deutung des Departements, zu dem sie gehören, geführt.
Die des Departements Vera Cruz: ist weiss mitrothem Kreuz, die von Campeclie: roth gelb quer ge-theilt, die von Tarn pico: weiss roth schräg rechts (ab-wärts vom Flaggenstock) die der Insel Carmen: weissblau gespalten (senkrecht getheilt), die von Tabasco:weiss blau (schräg geviert, die von Tuspan: roth mitweissem Andreaskreuz.
1810 Revol. gegen Spanien, Unabh. erlangt durchden Vertrag von Aquala, 23. Aug. 1821, Don Augustin