PLAGGEN.
21
1) Kriegsflagge (Staatsflagge), am Heck allerKriegsschiffe, auf den Ports und von der Armee geführt.— Schiffe mit offiziellem Charakter dürfen sie gleichfallsführen.
Höhe, 3,75 M., Länge, 5,625 M., die Sonne in derMittellinie zwischen dem ersten und zweiten Drittel derLänge.
Durchmesser der äusseren Strahlen 1,0288 M., derinneren 0,835 M., des Centrums 0,315 M.
2) Handelsflagge, ehensogross (ohne Sonne) füh-ren alle Handelsschiffe des Staats am Heck.
3) Commandoflagge (quadratisch), ca. % derLänge der Kriegsflagge, wird gehisst, wenn der Gouver-neur an Bord eines Kriegsschiffs kommt und mit 21 Ka-nonenschüssen salutirt, am grossen Mast. Jedes andereCommando-Signal auf der Rhede wird gestrichen unddurch den Wimpel ersetzt.
Der Brigadegeneral, (der dem Grade des General-capitains gleichkommt), hisst die Plagge am Fockmasteiner Brigg oder am Besanmast eines Dreimasters; siewird mit 17 Kanonenschüssen salutirt.
4) Die Commandostandarte braucht der Con-treadmiral (Coronelmajor) bei einem Commando. Sie wirdgehisst am grossen Mast (salutirt mit 15 Kanonenschüs-sen) , der Schiffscapitain (coronel) führt sie ibidem, salu-tirt mit 13 Kanonenschüssen.
5) Den Commandotriangel hisst bei einem Com-mando der FVegattenkapitain (teniente coronel — Oberst-lieutenant) am grossen Mast salutirt mit 11 Kanonenschüs-sen , der Corvettencapitain — (sarjento Major-Sergeant-major) , salutirt mit 9 und der Schiffslieutenant (capitan-ahajo) mit 7 Kanonenschüssen.
6) Lootsen flagge, gehraucht von der Gesellschaftder „Wöchner" seit ihrer Gründung, ferner am Fockmastum einen Lootsen des Ufers zu rufen.
7) Nationalwimpel (dreieckig, spitz), sonst wiedie Nationalflagge, wird auch: „die rothe Sonne" ge-nannt , von allen Kriegsschiffen und von Handelsschiffenmit offiziellem Charakter am grossen Mast gehisst, wennkeine Commandoflagge in Gehrauch ist.
Tafel 77.
Republik Bolivia.
Unabhängigkeitserklärung 6. August 1825. Repu-blik Namen: Bolivia 11. August 1825. Congress 25.Mai1826.
1) Kriegsflagge (Decret vom 26. 9. 1852), Höhe,3,75 Sl., Länge, 7,50 M., Streifenhöhe = i/ 3 — 1,25 M.der Plaggenilöhe.
2) Handelsflagge ebenso, ohne Wappen.
Kaiserreich Brasilien.
3) Kais. Plagge, 4 : 7.
Gehisst am grossen Mast der Kriegsschiffe sobaldSe. Maj. an Bord ist, salutirt mit 21 Kanonenschüssen,auch am Boot Sr. Maj. gehisst.
(Grün mit d. ganz goldenen Wappen; i. d. 4 Eckendreibl. Zweig).
4) Kriegsflagge, Höhe = 3,75 H., Länge =6,154 M., Seiten der Parallogramme = 4"/ 10 , hissen alleKriegsschiffe an der Gaffel täglich, sowie die Häfen,Städte und die das Reich im Auslande Vertretenden ebensoist sie Handelsflagge.
Der Schild hoch i/s der Plaggenhöhe = 1,25 M.
Länge der Oberkante = 2/5 der Plaggenhöhe —1,50 M.
Breite des Kreises = Vn der Höhe des Wappen-schildes = 0,114 M., Kreisdurchmesser der 5str ahligenSterne darin = 0,065 M.
I. 6.
5) Nationalflagge, grün mit 20 fünfstrahligen,silbernen Sternen in Form eines Kreuzes gestellt.
6) Commandoflagge, ebenso aber blau (Verh.:4 : 7), hisst der Admiral am grossen Mast, der Vizead-miral am Fockmast, der Contreadmiral (chef d'Escadre)am Besanmast.
7) Commandotriangel 2 : 5.
Dies ist die Unterscheidungsflagge des Divisionschefs,gehisst am grossen Mast.
8) Messetriangel (Grösse = der Commandotri-angel), wird während der Celehrirung der hl. Messe anBord gehisst.
Tafel 78.
Kriegswimpel ist das Unterscheidungszeichen derKais. Marine, wird am grossen Mast gehisst sobald keineUnterscheidungsflagge gebraucht wird.
1) Lootsenflagge (Nr. 1) (quadratisch) ungefähr1/2 der Commandoflagge, wird gehisst, um BrasilianischeLootsen zu rufen, und sich in Verbindung mit den Com-mandanten der Seestation zu setzen.
2) Lootsenflagge (Nr. 2.), gehisst am Fockmast,ruft einen der zur Brasilianischen Küste gehörigen Hafen-Lootsen.
3) Plagge der Brasil. Lootsen; ist gehisst, so-bald derselbe an Bord angekommen.
4—18) Spezial-Provinzflaggen (Galhardeten) 80 Cm.hoch, 5 Meter lang.
Werden unabhängig von der Nationalflagge durch dieBrasilianischen Handelsfahrzeuge geführt, um die Provinz,zu welcher sie gehören, anzuzeigen.
Tafel 79.
I. Republik Chile, früher Chili. Unabhängigkeits-erklärung 18. 9. 1810. Constitution von 1810.
1) Staatsflagge 2 : 3, Union = i/ 2 der Höhe,1 /3 der Länge. — Das Viereck, worin das Wappen, istbreit wie die Union, die Höhe = 2/3 derselben.
Wird vom Präsidenten der Republik gebraucht.
2) National-, Kriegs- und Handelsflagge,hissen alle Kriegs- und Handelsschiffe täglich am Heck,ferner die Ports, festen Plätze etc. Höhe, = 3,75 M.,Länge, 6,25 M., Union: Quadratdurchmesser des Sterns= 2 / 7 , der Plaggenlänge = 1,486 M.
3) Cornette, 2 : 3; der von der Spaltung derSpitzen ausgeschlagene Kreis berührt alle 4 Ecken derPlagge.
4) Commando- und Bugspritflagge 6 : 7;wird am Bugsprit täglich zugleich mit der Heckflaggegehisst oder bei Commando's am grossen Mast.
5) Kriegswimpel, weiss roth quer getheilt, mitblauer Union, darin der weisse Stern, am Plaggenstock;wird von allen Kriegsschiffen am grossen Mast gehisst.
II. Columbia, Name seit 20. 9. 1861 durch denUnionsvertrag zu Bogota acceptirt. (Vormals Neugra-nada).
Föderativrepublik, gegründet 17. 12. 1819 aus demspanischen Vizekönigreich Neu-Granada mit der ProvinzQuito und der General-Capitanerie Neu-Granada. Vene-zuela, welches einen Theil der letzteren gebildet hatte,trennte sich im November 1829. Quito (oder Ecuador) imMai 1830, und das übriggebliebene Neugranada, Verfas-sung vom 21. 11. 1831 mit Aenderungen von 1843, 51u. 53. Gänzliche Umgestaltung durch das neue Staats-grundgesetz vom 15. 6. 1858, wo an Stelle der bisherigen36 Provinzen 8 neuvereinte Föderativ - Einzelstaaten ge-schaffen wurden.
Constitution vom 8. Mai 1863.
6