FLAGGEN.
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Alle durch einen Marineoffizier commandirten Trans-porte fuhren ihn; Handelsschiffe dürfen ihn nicht hissen.
Den weissen führt die weisse, den blauen dieblaue Division.
Tafel 25—ÜS.
Französische Flaggen.
Tafel 25;
1) Flagge de3 Kaiserthums (geführt bis 1870vom Kaiser und der Kaiserin).
Sie wurde geführt an Bord des vom Kaiser oder derKaiserin bestiegenen Schiffs (am grossen Mast). Im Augen-blick, wo sie gehisst, wurde sie 7 Mal mit: „Vive l'Em-pereur" von allen Kriegsschiffen im Umkreis begriisst, dieMannschaften auf den Segelstangen und dem Bord stehend.
Jede Distinctivflagge wurde unmittelbar darauf ge-strichen.
Das den Kaiser tragende Boot führte die Flagge amBug. die Nationalflagge am Heck.
Alle Kriegsschiffe in der Bunde hatten zu flaggenund gaben 3 Salven der gesammten Artillerie.
2) Flagge der Prinzen und Prinzessinnen.
Ebenso, ohne das Wappen, wurde ebenso behandelt,
jedoch nur mit 5 Bufen und. einer Salve begrüsst.
Yerhältniss der Höhe zur Länge bei beiden wie1 : 1,17.
3) Nationalflagge, Höhe; 3,75 M., Länge:5,625 M. Breite der Streifen: blau: = 1,688 M., weiss:= 1,856 M„ roth _ 2,081 M.
Sie ist das Unterscheidungszeichen aller Französ. Kriegs-und Handelsschiffe und wird an der Gaffel täglich vonSonnenauf- bis Untergang gehisst, die Kriegsschiffe aufder Bhede hissen sie ferner am Bugsprit.
Ausserdem wird sie am Heck der vom Marineminister,Commandant en chef, Seepräfecten, Schiffscapitain, Fre-gattencapitain (halbgerefft), Schiffslieutenant (gerefft) (frü-her auch beim Kaiser) und am Heck aller französischenBoote auf fremden Bheden gehisst.
Allein im Bug führt sie das vom Marinemini-ster bestiegene Boot.
4) C ommandoflag ge. Yerhältniss = 1 : 1,17.
Der Marine- oder ein anderer Minister führt sie am
grossen Mast, salutirt mit 18 Kanonenschüssen; jedes an-dere Unterscheidungszeichen wird gestrichen.
Der Admiral führt sie am grossen Mast; als Bootsflaggeführt er eine quadratische Nationalflagge. Wenn der Admiralzu einem Commando geschickt ist, wird sie mit 17, ausser-halb der französischen Häfen mit 19 Kanonenschüssensalutirt, andernfalls mit 15 resp. (ausserhalb Frankreichs)mit 17.
Der Yiceadmiral, beauftragt mit einem Com-mando , führt die Flagge am grossen Mast, salutirtmit 15 (ausserhalb Frankreichs mit 17) Kanonenschüssen— für gewöhnlich jedoch am Fockmast. Ist er zu-gleich Commandant en chef, wird sie mit 10 (ausserhalbFrankreichs mit 15)., ist er untergeordnet, mit 9 (resp.13) Kanonenschüssen salutirt.
Der Contre-Admiral führt sie am Besan-mast (oder bei Zweimastern am grossen Mast) ist er Com-mandant en chef wird sie salutirt mit 9 (resp. 13) ist eruntergeordnet, mit 7 (resp. 11) Kanonenschüssen.
Wenn mehrere Generale desselben Grades vereint sind,so giebt jeder seiner Flagge die Nummer (oben in derEcke am Flaggenstock), welche den von ihm eingenom-menen Bang auf der Liste des Jahrgangs unter den Offi-zieren seines Grades anzeigt.
5) Command o-Standarte, zweizipflig 1:2 =Der von der Spaltung der Spitzen und in deren End-punkt geschlagene Kreis geht durch alle 4 Ecken; derTrennungsstrich zwischen weiss und roth schneidet dasCentrum dieses Kreises.
6) Triangel derSchiffs command an ten. Vh. 1:2.
Der Fregattenkapitain hisst ihn, wenn er obersterCommandant auf einer Bhede oder bei einer Zusammenkunftist, am grossen Mast, der Schiffslieutenant unter denselbenUmständen am Fockmast.
7) Der Messe-Wimpel, wird gehisst am Bord einesKriegsschiffs an Stelle der Nationalflagge sobald die Iii.Messe celebrirt wird; er ist weiss mit rothem Kreuz. DieAbrundung der Flagge wird mit einem Badius von einemM. geschlagen.
Verhältniss = 2,50 : 7,50, der horizontale Kreuzarmvon Mastlick und die senkrechten Arme von Ober- undUnterrand ?/o M. entfernt, Kreuzarme 4 /o M. breit, dersenkrechte 1 M. lang, der horitontale 1 3 / 5 M.
8) Stationstriangel.
Weiss mit blauem Schweif, dreieckig; Verh. = 1:2,der weisse Streif = ! /:i der Länge; er wird am Fockmast,der auf französischen Bheden stationirten Schiffe geführt.
Tafel 2«.
1) Ehem. Königlich Französische Flagge1818-1830.
2) Ehem. Königl. Französische Flagge (bis1798).
3) Commando- (Unterscheidungs-) Flagge, s.vorigeTafel Anm. bei der Commandoflagge.
4—7) Bootsflaggen.
Die Bootsflagge des Viceadmirals, geführtim Bug des Boots, ist eine beinahe quadratischeNationalflagge (1 : 1,17) mit 3 (1-2) fünfstrahligenSternen im blauen Streifen oben; die des Contreadmiralsist ebenso, statt der 3, nur 2 dgl. Sterne neben-einander; im Heck des Boots keine Flagge; ebenso sinddie Bootsflaggen der Seepräfekten und Generalmajors,beide im Bug des Boots (beim Ersteren noch mit derNationalflagge im Heck des Boots; bei beiden Spccial-flaggen sind in der Mitte des weissen Streifens 2 ge-kreuzte blaue Anker; im blauen Streif bei Ersteren 3, beiletzteren 2 fünfstrahlige Sterne nebeneinander.
Tafel 27.
1) Flagge der Admiralität, wird gehisst, sobaldein Mitglied derselben am Bord ist.
2) DieFlaggedesCommandanten vom Dienst(sobald er nicht Schiffs-Officier ist) ist verklei-nert die Nationalflagge, und ebenso wie diese, nur obenim blauen Streifen mit 2 gekreuzten weissen Ankern ; siewird am Heck des Boots: entrollt, halb oder ganzgerollt, je nach dem Grade, den er bekleidet, gehisst.
3) Ebenso, nur statt der weissen Anker im blauen,2 blaue gekreuzte Anker im weissen Streifen führt deroberste Officier eines Hafens, wenn er im Dienstist; dieselbe am Heck seines Boots, entrollt oder halb ge-rollt, je nach seinem Grade.
4) Bendezvous- und Abfahrt s-Flagge („blauerPeter") 1 : 1,17, blau mit weissem Kreuz, welches breit= der Flaggenhöhe ist; sie wird am Fockmast odergrossen Mast gehisst, um Alles an Bord eines zur Abfahrtbereiten Schiffs zu sammeln, und bedeutet, dass letzteressich segelfertig macht; ausserdem wird, dies auch öftersnoch durch einen Kanonenschuss angezeigt.
5) Lo otsenfl agge.
1 : 1,17, weiss mit blauem Bord, von der Breite =1 /5 der Flaggenhöhe, wird am Fockmast aller französ.Kriegs- und Handelsschiffe gehisst, wenn sie einen Lootsenhahen wollen.
6) Flagge der Insel Corsika.
7) Flagge der Westindischen Colonieen,geführt von den zu denselben gehörigen Handelsschiffen.
8) Flagge der Ostindischen Colonieen, ge-führt von den zu diesen, sowie zur Algierischen Küstegehörigen Colonien.
9) Der Nationalwimpel, 0,15 : 20. Höhe circa51 Cm., Länge circa 68 Meter.