6
PLAGGEN.
Ebenso, nur statt einer Kugel deren zwei überein-ander, alles übrige gleich führen sie jenen die Contre-Admirale aber am grossen Mast.
Die Commodore-Standarte aller 3 Divisionenentsprich t der jedesmaligen Flaggen-Parbe, ist aber zwei-zipflig. Verhältniss der Höhe zur Länge wie 1 : 2= 4 : 8 M.
Der Commodore I. Classe führt die rot he Standarteam grossen Mast, er bat den Rang des Contre-Admiralsund einen Capitain an Bord seines Schiffs unter seinemBefehl; er wird mit 9 Kanonenschüssen salutirt.
Der Commodore II. Klasse ist gewöhnlich Chef einerDivision von 5 Schiffen; er kann nötigenfalls seine Stan-darte von einem auf das andere Schiff transportiren; erstreicht seine Plagge in Gegenwart eines älteren Capi-tains, behält sie aber in Gegenwart eines Admirals; imBoot führt er die Standarte am Bug.
Der Commodore II. Classe führt die blaue Standarteam grossen Mast. Dieselbe ist an das Schiff geknüpftund darf nicht anderweit gebraucht werden; ^im übrigenwie Commodore I Classe).
Tafel 19.
1) Admiralsflagge der weissen Fahne (See-division) oder St. Georgs flagg e.
Die Admiralitätsflaggen aller 8 Seedivisionen(ohne die Kugeln) werden ebenso wie die der Vieeadmirale,aber auch am grossen Mast gehisst, salutirt mit 17 oder,wenn er zugleich Commandant en chef, oder an seinemStationsort ist, mit 19 Kanonenschüssen. Diese Plaggewird auch vom Viceadmiral dann am Fockmastgeführt und mit 15 resp. 17 Kanonenschüssen salutirt,ebenso vom Contreadmiral dann am Besanmast,salutirt mit 13 resp. 15 Kanonenschüssen.
Die obige weisse Plagge dient auch als Kiriegsflagge(der weissen Division) sie ist die zweite im Range und wirdnur von solchen Kriegsschiffen am Heck geführt, die untereinemAdmiral dieser Division stehen; kein anderes Schiffdarf sie führen, ausgenommen die Yachts der Division (auch„Yacht royal Sqadron" genannt).
2) Plagge des Viceadmirals ohne Escadre.
3) Admiralitätsstender.
4) Flagge der Königin; ist auch die Kriegs-fl agg e (der blauen Division); sie ist die Dritte im Range undwird nur von Admiralen dieser Division am Heck geführtund darf von Niemand Anderem gebraucht werden.
5) Artillerieflagge (British ordnance) ge-hisst auf den Etablissements, bestimmt für Fabrikationund Unterhaltung des Artilleriematerials.
6) Verproviantirungsflagge gehisst, wenn sichSchiffe verproviantiren wollen.
Tafel 20.
1) Kriegs- und Handelsflagge (rothe Division)ist die erste im Range,
sie wird geführt:
a) am Heck von allen Kriegsschiffen, welche voneinem Admiral der rotlien Division commandirt sind.
b) von Schiffen, welche unter unmittelbarem Commandoder Admiralität (z.B. hydrographisches Feld), stehen undkeinem Admiral unterstellt sind, sie führen diese Flagge solange, bis sie in Sicht einer Admiralsflagge kommen, wosie sie dann mit letzterer vertauschen,
c) von allen Englischen Handelsschiffen.
Höhe 3,75 M. Länge 7,50 M. Die übrigen Ab-messungen siehe die Kriegsflagge.
Höhe der Union = 3/ 7 = 1,607 M. der Flag-genhöhe.
Länge der Union = 13/ U = 3,481 M. der Flag-genhöhe.
2) Zoll flagge (Custom-house) am Heck aller Eng-lischen Zollfahrzeuge.
3) Postflagge.
4) Flagge der Boote von der Insel Man.
5) Der Union-Jack (Land esflagge) ist die täg-liche Bugspritflagge aller Englischen Schiff e,gehisst gewöhnlich in den Häfen und auf der Rhede, manbraucht sie auch am grossen Mast, wenn der Lord Schiffs-Admiral sich auf einem Kriegsschiff befindet. Verhältniss2 ; 4, Höhe 2 Meter, Länge 4 Meter.
6) Militairflagge wird gehisst, sobald SchiffeMilitair transportiren.
Tafel 21.
*
1) Flagge der 5 Haupthäfen Grossbrittanniens(Verhältniss = 5:9).
2) FlaggederCommissionder LcuchtthürmeSchottlands (Scotish Ligthouse board).
Geführt von der mit der Generalaufsicht der Leucht-thürme, Baken und Bojen der Küsten Schottlands beauf-tragten Commission. Verh. 5 : 9.
3) Flagge der Verp ro viantirungsetablis-sements; ist auf den Etablissements gehisst, welche dieBereitung und den Dienst der Lebensmittel besorgen.
4) Transportflagge) ist auf den Etablissementsgehisst, welche die Transporte besorgen.
5) Exciseflagge (für zu versteuerndes Getränk)h at im von Kgl. Krone überhöhtem g Stern ein |. Me-daillon mit jj: : EX. (Exeise.)
6) Flagge der Britischen Consuln.
Tafel 22.
1) Flagge der Britischen Geschäftsträger.
2) Lootsenfla gge.
Handelsschiffe hissen sie am Fockmast, um einenLootsen zu rufen, wenn sie an Englische Küsten kommen.
Verb, des Randes zur Höhe zur Länge = 10: 25:38.
3) Flagge des Vicekönigs (Lord-Lieute-nants) von Irland Verh.: 5 : 9.
4) Specialflagge von Irland.
5) Specialflagge von Schottland.
6) Flagge des Königlichen Yachtklubbs.
(Die Specialflaggen der vielen übrigen Yachtklubbs
anzuführen, hielten wir für überflüssig.)
Tafel 23.
1 — 4) Trinity-House-Flaggen (Trinity-houseof deptford strong) werden gehisst auf dem Etablissement,welches für den Dienst der Leuclitthürme und Baken derKüsten Englands bestimmt ist.
5) Flagge der Insel Jersey; geführt am Heckaller zur Insel gehörigen Fahrzeuge (Verh. 5:9.
6) Specialflagge der Insel Helgoland, des-gleichen, meist nur grün, roth, weiss horizontal getheilt,oft aber auch noch mit der Englischen Union im oberenEck am Flaggenstock; auch kommen Flaggen mit einerMöve in der Mitte vor (Verh. 5 : 9).
Tafel 24.
1) Flagge der Insel Malta.
Wird von den zu derselben gehörigen Schiffen ander Spitze des Mastes geführt, unabhängig von der amHeck gewöhnlich gehissten Englischen Flagge.
2) Flagge der Stadt London (Verh. 5 : 9).
3) Flagge der Stadt Edinburgh „ „
4) Flagge der Stadt Dublin „ „
5) Lootsenflagge der Insel Jersey, dient zumAnrufen der Lootsen auf derselben. Verhältniss 5 : 9.
6) Der Wimpel (zweizipflig) der weissen Division istweiss, der der rothen roth, der der blanen blau ; am Flag-genstock ist bei allen eine weisse Union mit rothem Kreuz,Verhältniss = 0,15:20, Höhe=20Cm., Länge = 7,53M.
Den rothen führen die Kriegsschiffe am gros-sen Mast, wenn die rothe Flagge gehisst ist und wennkeine Distinctivflagge in Gebrauch befindlich.
Die Packetboote dürfen ihn hissen, wenn sie tele-graphische Correspondenz führen.