vollständig vorkommen und noch seltener die nöthige Anzahl derAhnen in den folgenden aufsteigenden Reihen erreicht wird. Linauffallendes Beispiel dieser Art enthält eine Tafel, welche diesämmtlichen Vorfahren des Prinzen Victor Lmanuel von Neapel,des Lnkels des Königs Victor Lmanuel von Italien, bis in diesiebente Ahnenreihe aufstellt. . . Bei näherer Betrachtung er-giebt sich, daß Prinz Victor Lmanuel in Wirklichkeit nur vierAhnen i) hat, denn bei der Urgroßelternreihe tritt der Umstandein, daß sein väterlicher Großvater der Bruder seines mütter-lichen Großvaters ist, beide folglich gleiche Personen als Liternhaben, in dieser Reihe also nur sechs Personen vorkommen stattacht, wie es das Gesetz der Verdoppelung erfordert. In ähn-licher Weise ist die Großmutter des Kronprinzen Humbert dieSchwester seines Großvaters, wodurch seine Urgroßelternreiheebenfalls auf sechs Ahnen beschränkt wird. König VictorLmanuel von Italien, der Vater des Kronprinzen Humbert,2)wie dessen Mutter, die Königin Adelheid, haben jedes acht Ahnen,wobei zu bemerken ist, daß die Großeltern der Königin, KaiserLeopold II. und seine Gemahlin, zugleich als Urgroßeltern ihresGemahls vorkommen. Die nächste Ahnenreihe, welche demKönige von Italien ^6 Ahnen geben sollte, ist unvollkommen,nicht allein, weil Stammpaare (Kaiser Franz I. mit seiner Ge-mahlin Maria Theresia und König Karl III. von Spanien mitseiner Gemahlin Maria Amalia von Sachsen) doppelt aufzuführenwären, sondern auch einer Lücke wegen, welche dadurch entsteht,daß die Lltern der Gräfin Franziska Torvin-Krasinska, dermorganatischen Gemahlin des Herzogs Karl von Kurland, inden genealogischen Handbüchern verschwiegen werden. SechzehnAhnen zählen nur die Kronprinzessin Margaretha von Savoyenund ihre Mutter Llisabeth, Herzogin von Genua und Tochterdes Königs Johann von Sachsen, außerdem noch Humbertsmütterlicher Großvater Rainer, Lrzherzog von Oesterreich. Von32 Ahnen einer Person giebt unsere Tafel kein Beispiel unddergleichen werden auch bei den folgenden Ahnenreihen zu denSeltenheiten gehören, auch wenn die Zahl der Ahnen in einerReihe fort und fort sich mehrt, bis nach und nach die Fälle, wo
1) D. h. nur die Vierahnenreihe vollzählig hat.
2) Die Abhandlung Richters ist im Jahre ^876 geschrieben.
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