IV
Adel angehörigen Familien. Berücksichtigung dagegen sollten nicht blossdiejenigen Adelsgeschlechter finden, welche durch Güterbesitz innerhalbder Zeit vom Beginn des 17ten Jahrhunderts der gegenwärtigen Preussi-schen Monarchie angehören, sondern auch diejenigen, welche, sei es imMilitair- oder Civildienste dem Staate, wenn auch nur in einzelnen Mit-gliedern, ihre Kräfte gewidmet haben. Aufgenommen sollton endlich auchalle diejenigen werden, welche, ohne dem alten ritterbürtigen, oder demneueren Diploms-Adel anzugehören, eine durch Verjährung bewirkte, oderstillschweigende Anerkennung ihres Adelstandes erhalten haben.
Von einer absoluten Vollständigkeit kann hier billigerweise und wiesich von selbst versteht, nicht die Rede sein. Einige Punkte möchtenaber doch der Berücksichtigung empfohlen werden. Manches von dem,was an einzelnen Artikeln mit Recht vermisst werden wird, nmsste wegeneinstweiliger UnVollständigkeit und Unentschiedenheit von vorn hereinfür den Nachtrag zurückgelegt werden; anderes, nicht rechtzeitig Einge-gangene, konnte bei der Schwierigkeit des Satzes, der bedeutende Cor-recturen während des Druckes nicht zuliess, nicht sofort berücksichtigtwerden. Das unerbittlich gebotene alphabetische Vorschreiten eines lexi-kalischen Werkes macht es unzulässig, um der Nichterledigung eineseinzelnen Punktes willen den Druck des Ganzen aufzuhalten; ein unver-meidlicher Uebelstand, der am Ende aber doch nur darauf sich beschränkt,dass bei jedem Artikel ein zweimaliges Nachschlagen, einmal im Haupt«texte, das anderemal im Nachtrage erforderlich wird.
Jeder Artikel bringt nun zuerst den Namen des Geschlechtes, mitIlinzufügung eines Kreuzes, wenn dasselbe ausgestorben ist. Schon einemöglichst vollständige Nomcnclatur des Adelsbestandes der gesammtenMonarchie während eines Zeitraumes von 250 Jahren miisste willkommengeheissen werden. In welchem erhöheten Grade hier eine Vollständigkeiterreicht worden ist, mag ein Vergleich unsers Adelslexicons mit seinenVorgängern herausstellen. Während z. B. der Buchstabe II bei unseine Zahl von 6G8 Familien aufführt, giebt v. Zedlitz, ohnerachtet erWeder den höheren Adel, noch die vor dem Jahre 1000 ausgestorbenenGeschlechter ausschliesst, nur 327, mithin nicht die Hälfte; und v. Hell-bacli enthält, wiewohl er ganz Deutschland, die gesammte Oesterreichi-sche Monarchie, den höheren wie den niederen Adel, und die vor dem17ten Jahrhundert erloschenen Geschlechter umfasst, auch dieselben Fa-