Druckschrift 
9 (1870) (Steinhaus - Zwierlein)
Entstehung
Seite
385
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und sich dann Pfandherr von Malberg nannte. Seine beiden Söhne,Johann Heinrich und Johann Christoph, theilten den Stamm in zweiLinien: Johann Heinrich v. V., der Stifter der älteren Linie, folgteseinem Vater, Cornelius, sowohl in der Ober-Amtmannschaft vonNieder - Manderscheit und Reipoltskirchen, als in den Pfandherr-schaften Malberg, Mehr und Bettenfeld, welche bald darauf in seinbleibendes Eigenthum übergingen. Von den fünf Söhnen JohannHeinrichs folgte der zweite Sohn, Johann Christoph, dem Vater imBesitze von Malberg, Mehr und Bettenfeld und erwarb hierzu dieGüter Hohenfels, Oberehe-und Heyer. Er war Statthalter des Her-zogthums Arenberg und wurde 9. März 1706 in das Consortium derreichsunmittelbaren Ritterschaft des Niederrheins, so wie 15. Jan.1710 in die adelige Landstandschaft des Herzogthums Luxemburgund der Grafschaft Ghiny aufgenommen. Durch ersteren Act erlangteer zugleich mit seinen Brüdern die freiherrlichen Titel und Rechte.Da aber sein einziger Sohn vor ihm starb, so erlosch diese ältereLinie gleich wieder und Besitzungen, Titel und Würden derselbengingen aut die jüngere Linie über. Johann Christoph v. Veyer-Malberg, Stifter der jüngeren Linie, Hochgerichtsherr auf Bicken-dorf, hinterliess aus seiner Ehe mit Maria Catharina v. Solemachereinen Sohn, Johann Jacob, Obersten und Commandanten der FestungJülich, verm. mit Adelheid Sophie Stopin v. Brandenburg. Der ein-zige Sohn desselben, Franz Moritz, Statthalter des HerzogthumsArenberg, erbte zunächst, in Folge, des Erlöschens der älteren Linie,die Familienbesitzungen derselben, welche er mit den seinigen ver-einigte und erhielt, s. oben, unter Erhebung der Herrschaft Malbergzur Freiherrschaft, den Reichsfreiherrnstand. Aus der genanntenHerrschaft und den übrigen Gütern stiftete Freih. Franz Moritz einFamilien-Majorat und hinterliess aus seiner Ehe mit Maria Theresede la Neuforge 1764 zwei Söhne: Peter Ernst Joseph und JohannHeinrich, von denen Letzterer 1827 ohne männliche Leibeserbenstarb. Der Andere, Peter Ernst Joseph, geb. 1726 und gest. 1815,folgte als Erb- und Hochgerichtsherr auf Malberg, Hohenfels undBettenfeld und Grundherr zu Oberehe und Dudeldorf und war zwei-mal vermählt, zuerst mit Ottilie Grf. v. Breiten-Landenberg undspäter mit Maria Elisabeth Ernestine Freiin v. Montigny. Aus derersten Ehe stammte Freiherr Carl 1., welcher in den Familienbe-sitzungen nachfolgte und dessen Nachkommenschaft aus der Ehe mitTherese Forget de Barst neuerlich als ältere, rheinische Linie aufge-führt wurde. Aus der zweiten Ehe Peter Ernst Josephs entsprosstenzwei Böhne: Friedrich und Franz Carl, die Beide in die k. k. Armeetraten. Friedrich I., geb. 1772 und gest. 1825, k. k. Kämm. undOberst, vermählte sich mit Julie v. Wallenburg, geb. 1794 (wiedervermählt 1827 mit ihrem Schwager Franz Carl Freiherr v. Veyder-Malberg, k. k. Generalmajor, welcher 1830 starb) und seine Nach-kommenschaft wird als jüngere, österreichische Linie aufgeführt.Der Andere, Franz Carl, geb. 1775 und gest. 1830, k. k. General-major, vermählte sich nach dem Tode seines Bruders 1827, wie an-

Kneschke , Deutsch. Adels -Lex. IX, 25