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9 (1870) (Steinhaus - Zwierlein)
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des Cantons Ortenau angehörte u. das alte Familienprädicatv. Greif-fenberg" beibehalten hatte. Nicolaus, der andere Sohn Johanns, warein berühmter Rechtslehrer und liess sich in Tübingen nieder. SeinEnkel, Johann Conrad, geb. 1595 trat in Württembergische Diensteund erhielt die Aufgabe, die Verhältnisse Württembergs zu Schwedenund den evangelischen Reichsständen zu regeln. Der Vertrag vonHeilbronn von 1623 wurde von ihm entworfen. Später war er Ge-sandter bei dem westphälischen Friedens-Congresse und erlangte dievollständige Restitution des Herzogthums. Nachdem er noch amFriedensvollziehungsgeschäfte zu Nürnberg Theil genommen, wurdeer von seinem Fürsten mit dem zum Ritter-Canton Neckar-Schwarz-wald gehörigen Rittergute Hemmingen belehnt und darauf, umseine, dem Reiche bei den Friedens-Unterhandlungen geleistetenDienste zu ehren, vom E. Ferdinand III. 1650, s. oben, nicht nurin seinem nachgewiesenen, vierhundertjährigen Adel bestätigt, son-dern es wurde auch gleichzeitig sein Wappen mit dem der ausge-storbenen reichsunmittelbaren Familie v. Hemmingen vermehrt,damit er und seine Nachkommen sich fortan v. und zu Hemmingennennen möchten, als ob Name und Stammgut erblich auf sie gekom-men." Zugleich erhielt er die Würde eines kaiserlichen Hof- undPfalzgrafen, mit dem Rechte, sie auf einen seiner Söhne zu vererben.1652 wurde Johann Conrad von dem Ritter-Directorium des 'CantonsNeckar-Schwarzwald und Ortenau mit seiner Nachkommenschaftpersonaliter und realiter der freien Reichs - Ritterschaft einverleibtund nachdem seine Nachkommen unausgesetzt das Rittergut Hem-mingen sich erhalten und mit demselben im reichsritterschaftliehenVerbände geblieben, auch das frühere reichsritterschaftliche Gut Hö-fingen an sich gebracht, wurden dieselben bei Anlegung der Adels-matrikel des Kgr. Württemberg, in Folge dieser Einverleibung indie reichsfreie Ritterschaft, wie erwähnt, in die Freiherrenklasse ein-getragen. Von den Nachkommen Johann Conrads zeichneten sichbesonders aus: Ferdinand Friedrich Gottlob V. v. H., geb. 1774 undgest. 1830, k. Württemberg. Generallieutenant und General-Quartier-meister, welcher auch als militärischer Schriftsteller und aus dennapoleonischen Kriegen bekannt geworden ist und dessen Bruder,Eberhard Friedrich Carl, geb. 1776 und gest. 1832, der sich alsLandwirth und landwirthschaftlicher Schriftsteller, so wie als Mit-glied der ständischen Verfassung-Commission durch seine Wirksam-keit für das Zustandekommen der württembergischen Verfassung undals Finanz-Minister von 1827 an durch Förderung des GewerbffeissesHebung der Landwirthschaft und Mitwirkung zur commerziellenEinigung Deutschlands sehr verdient gemacht hat. Haupt desfreiherrlichen Hauses ist jetzt: Friedrich Gottlob Carl Freiherr Varn-biiler v. und zu Hemmingen, geb. 1809 Sohn des 1832 verstor-benen Freiherrn Eberhard Friedrich Carl, k. Württemberg. Finanz-Ministers, aus erster Ehe mit Friederike Freiin v. Wöllwarth, geb.1776, verm. 1800 und gest. 1832 k. württemb. Minister der aus-wärtigen Angelegenheiten und des königl. Hauses, seit 1864 verm.