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genannt v. Baden: das angegebene Türckheimsche"Wappen mit einemvon Silber und Schwarz sechszehnfach geechaehten Mittelschilde).—Reichsfreiherrn- und Freiherrnstand des Grossherzogthum Baden.Reichsfreiherrndiplom vom 8. März 1782 für Johann II. Türckheimv. Altdorf zu Strassburg und grossherzogl. Baden'sches Freiherru-diplom vom 31. Dec. 1833 vom Grossherzog Leopold von Baden fürBruno Freih. v. Türckheim, Testamentserben seines mütterlichenOheims, des Freiherrn Carl v. Baden, des Letzten seines Geschlechts,mit dem Famen: Freih. v. Türckheim und dein Prädicate: genanntv. Baden und mit Vereinigung beider Geschlechtswappen, des Tiirck-heiinischen und des Badensclien. — Das in dem ehemaligen Reichs-ritter-Canton Ortenau, später im Grossherzogthume Baden begüterteGeschlecht der Freiherren v. Türckheim zu Altdorf gehört ursprüng-lich dem Elsass an und die zuverlässige Stammreihe beginnt mitllahnemann v. Türinkheim, auch Türck genannt, welcher nach demBürgerbuche von 1459 das Bürgerrecht jener Stadt erkaufte undsich daselbst niedergelassen hatte. 1467 errichtete er mit Waltherv Tana einen Vertrag wegen des Dorfes Uttlenheim, in welchemMartier v. Lupstein sein Schwiegervater geannt wird. Hanemann'sEnkel, Johann v. Türckheim, welcher bereits 1540 als Rathsherr zuStrassburg vorkommt und 1544 von dieser Reichsstadt den Auftragerhielt, mit Martin Betschold, Heinrich v. Dachstein und Wolf v.Morschweiler eine Compagnie Fussvolk zu stellen, war Vater vonEllrich und Kicolaus T., welche dem in seinen Vermögensumständenherunter gekommenen Geschlechte wieder aufhalfen und 1552 eineErneuerung ihrer Adelsrechte und eine Wappen-Verbesserung er-hielten. Diese beiden Brüder stifteten besondere Linien. Jene desErsteren, welcher Mitglied des beständigen Regiments der Xlll zuStrassburg war, erlosch um die Mitte des 17. Jahrhunderts, der zweite,Ulrich, gest. 1572, pflanzte aber durch seinen Sohn, Johann Georg,gest. 1623, seinen Enkel, Johann Georg II., gest. 1677 und dessenjüngsten Sohn, Johann III., gest. 1742, das Geschlecht fort. DerSohn des Letztern, Johann IV., brachte, wie oben erwähnt, den Frei-herrnstand in die Familie. Er war vermählt in erster Ehe mit MarieCleophe v. Göll, in zweiter mit Margarethe Fettich und in drittermit Maria Magdalena v. Henneberg und hinterliess 1793 bei seinemTode zwei Söhne, Johann V. und Bernhard Friedrich, welche zweiLinien gründeten, die ältere badische Linie und die jüngere Strass-burger Linie und wurden die Grossväter der späteren Stammältesten.
— Haupt der älteren, badischen Linie ist Freih. Hans, geb. 1814,
— Sohn des 1847 verstorbenen Freih. Johann V., grossh. bad. Kam-merherrn und Staatsministers a. D. und der Friederike Freiin v. Gün-derode, geb. 1793 — Grundherr zu Altdorf, Orschweiler und Rohr-burg, grossh. bad. Kammerh., Legationsrath u. Gesandter am grossh.hessischen Hofe, venu. 1851 mit Fanny Freiin v. Hardenberg a. d.U.Ober-Wiederstedt, geb. 1832, aus welcher Ehe, neben einer Tochter,ein Sohn stammt: Hans, geb. 1853. Die vier Brüder des FreiherrnHans, neben zwei Schwestern, sind, die Freiherren: Hermann, geb.