mühlen, Buckow und Liibz zu ansehnlichem Grundbesitz gelangteund im IG. Jahrb. auch nach Dänemark, Böhmen und Sachsen kam.
— Als Ahnherr der Familie wird Claus v. Stralendorf genannt, wel-cher im 13. Jahrb. Theil an einem Kreuzzuge nahm, zum Bitter ge-schlagen wurde und später, um 1230, bei Kicolaus Herrn zu Werle,fürstlicher Rath war. Der Sohn desselben, Heino v. St., stand 1271,als Herzog Heinrich zu Meklenburg abwesend war, mit Heinrich v.Oertzen der Landesregierung Yor. — In Dänemark gelangte die Fa-milie besonders durch Joachim v. St. a. d. II. Greven, k. dänischenOberschenken, welchen König Friedrich II. 1579 zum Taufzeugendes Prinzen Hulderich erwählte, zu grossem Ansehen und wurde na-mentlich auf Fünen angesessen. — Räch Oesterreich kam das Ge-schlecht durch Leopold v. St., Sohn des Ulrich v. St., Herrn aufUrenberg im Meldenburgischen und Enkel Heinrichs St., Ritters,mit welchem Bucelinus die ordentliche Stammreihe anlängt. Der ge-nannte Leopold y . St. war des K. Rudolph II. Geh. Rath, Reiehsvice-eanzler und Statthalter auf dem Eichsfelde, hatte 1624 den Freiherrn-stand erhalten und war schon 1607 in den böhmischen Herrenstandaufgenommen. Ton demselben stammte als ältester Sohn Peter Hein-rich y . St., welcher vom K. Ferdinand II. als k. Geh. Rath, Reichs-vicekanzler und Reichshofraths-Präsident in den Grafenstand versetztwurde, doch setzte derselbe die gräfliche Linie nicht fort und auchder freiherrliche Stamm ging mit dem Bruder desselben, dem Frei-herrn Wolfgang Leopold, wieder aus. — Die Familie war schon 1314zu Kritschow und Buchow und 1326 auf der Insel l'oel begütert,brachte später anderen Besitz an sich und sass um 1700 zu Gross-Eixen und Keetz, so wie noch 1752 zu Beesten und 1800 zu Lieben-thal in der Priegnitz. — Von den Sprossen der Familie sind Mehrerein Meklenburg zu hohen Ehrenstellen im Hof- und Staatsdienste ge-langt. — Kamen und Wappen der Familie v. Stralendorf! sind übri-gens in der ersten Hälfte des 19 .Jahrh. an die Familie v. Kolhans, s.Bd. V. S. 221 den dieselbe betreffenden Artikel, gekommen. Es ver-mählte sich nämlich C. F. v. Kolhans, Herr auf Wotrum in Meklen-burg, 1810 mit W. v. Stralendorf!' und die Kachkommen nahmen denKamen: v. Stralendorf!', genannt v. Kolhans, unter Vereinigung derWappen, an.
Bucclini Stemmat. JV. S. 257. — v. Pritzbuer, Index conc. Nr. 131. — v. Behr, R. M, S. 1(5(55.
— Gaulie, 1. S. 2475—77. — Zedier, 40. S. G40. — Schröders Wissmarische Erstlinge, Stck. 1. —Lexicon over adelige Familier i Danmark, II. S. 201 und Tab. 30. Nr. 242. — Freih. v. Ledebur,II. S. 494. — Siebmacher, I, 172: v. Stralendorf, Sächsisch. — v. Meding, III. S. 046 und 47. —Meklenb. W. B. Tab. 48, Nr. 183 und S. 35. — Kneschke , II. S. 427—30.
Stralenheim, Strahlenheim, Freiherren und Stralenlieim-Wasa-bnrg, Grafen (Freiherrliches Wappen: Schild geviert, mit Mittel-schilde. Im goldenen Mittelschilde drei rothe, aus sechs, 1, 2 und 3,Quadern bestehende Stufen, auf welchen oben aufrecht ein grünermit sechs rotlien Rosen besetzter Laubkranz steht. 1 und 4 in Blauein mit den Wurzeln ausgerissener, oben abgehauener und an jederSeite einmal geasteter, goldener Baumstamm und 2 und 3 in Rothzwei untgr einander stehende, silberne Sparren und gräfliches M ap-