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Der Adel des Grossherzogtums Oldenburg
Entstehung
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OLDENBURGER ADEL.

Das gräfliche Wappen ist wie das Stammwappen mitfolgenden Veränderungen: Die Glooke oben ohne Kreuz,aber vorn beheftet mit # Kreuzchen; die Blätter alsKleeblätter. Auf dem gekr. Helme 5 r. Straussfedern.D.: r. g. Sohildhalter: rechts die büssende Magdalenamit Buch u. Passionskreuz, links ein wilder Mann mitBärenpelz und Keule. Beide stehen auf s. Bande mitder # Inschrift: Religioni et Labori.

Lengerke (Taf 6.)

Alte Hannöver'sche Patrizierfamilie, welche sich auchnach Preussen, den Hansestädten, Anhalt etc. verbreitethat. Das Wappen der Familie, nebst den vorkommendenVarianten findet sich in den AbtheilungenHannover-Braunsohweig, Anhalt, Preussen und Hansestädte". EinKaufmann v. L. lebt in Oldenburg, Btammt aus Han-nover.

Lindelof (Taf. 6.)

Alte schwedische Familie, deren Adel im Grossh.Hessen und in Oldenburg, wohin sich die Familie um1820 gewandt hntte, anerkannt worden ist.

W.: Getheilt von S. ülier B., darin eine ausgerissenegr. Lindenstaude mit 3 Wurzeln und 4 Blättern. Ausdem gekr. Helme wachsen zwei mit den Unterarmen ver-schränkte eisengeharnischte Arme, 2 dreiblätterige gr.Ltndenzweige geschrägt haltend. D.: b. s. Hierhergehörtder Grossh. Oldenb. Oberjustizrath a. D. Heinrioh v. L.Die Linie in Hessen ist seit 1862 freiherrlich.

Lindern (Taf. 6.)

Schwedisch-dänische Familie, aus der ein Mitgliedum 1630 nach Niedersachsen kam und sich dort nieder-liess. Seit 1806 bis 1855 standen Mitglieder der Familiein Preussischen Diensten. Die im Grossh. Oldenburg vor-kommenden v. L. sind wohl Nachkommen des früher K.Westfälischen Majors v. L.

W.: In G. 2 geschrägte gr. Palmzweige. Auf demgekr. Helme dieselben. D.: gr. g. Hierher gehört derGerichtsaktuar Herrn, v. L. zu Rastede in Oldenburg.

Linstow (Taf. 6.)

Alteingeborne Mecklenburgische Adelsfamilie, welchebereits A. 1281 mit Gerhard de Linstowe urkundlich er-scheint. Das Stammhaus L. lag im Amte Lübz. EinigeLinien wandten sich nach Dänemark, Holstein, Preussenund Oldenburg.

Das Wappen der hierher gehörigen Linien ist einvon über S. getheilter Schild Auf dem # s.-be-wulsteten Helme 2 Jungfrauen wachsend, die rechtedie linke s. gekleidet; sie halten je mit der äusserenHand einen gr. Kranz, mit der inneren einen gr. Kranz,an dem unten ein g. Siegelring (der Stein abwärts) hängt;innerhalb des Kranzes ein g. Stern. D.: s. EinMitglied stand früher m Oldenburg. Diensten.

Lützow-Dorgelo, Freiherren (Taf. 7.)

Altmecklenburgische, weitverbreitete Familie, derenStammgüter Lützow, Dreilützow eto. sind und welche dasErblandmarscballamt von Mecklenburg besass. EinzelneLinien wandten sich nach Dänemark, Hannover, Olden-burg, Preussen, Würtemberg und Oesterreich. In letzte-rem Lande erlangte eine Linie d. d. Wien 10. Februar1786 mit vermehrtem Wappen den Reiohsfreiherrnstand.Auch blüht in Oesterreich eine gräfliche Linie.

Der hierher gehörende adelige Zweig führt dasStammwappen: In G. eine schrägrechtsgestellte frSturmleiter von 4 Sprossen. Auf dem gekr. Helme siner. Zinnenmauer, besteckt mit 3 gr. Pfaufedern zwischen 2fr Lilien an gebogenen s. Stielen abhängend. D.: fr g.

Als Grossh. Old. Kamnierherr gehört hierher Heinr.Jacob Ludw. Baron v. L. Preuss. Husaren-Rittmeister,dessen Vater Grossh. Oldenburg. Reisemarschall war. Dieser(Adam Barthold Ludwig) erhielt 1. A. C. 0. d. d. Berlin16. Juli 1862 die Erlaubniss zur Führung des Freiherrn-titels und des Namens der Familie v. Dorgelo.

Metzner (v. Salhausen) (Taf. 7.)

Heinrich Christoph Metzner, F. Holstein-Lübeck'scherJustizrath und F. Quedlinburg. Hofmeister erhielt d. d.Dresden 12. November 1741 vom Reichsvikariat den Reichs-adel- und Ritterstand, unter Bestätigung des der Familieangeblich schon 1620 vom Kaiser ertheilten Prädikatsvon Salhausen."

W.: Geviertet. I. u. IV.: in R. ein aus dem äusse-ren Rande halb hervorspringender fr Eber, vor dessenRachen je eine s. Lilie (dies Wappenbild ist mit der Zeitirrig in einen von aufgerichteten, oben mit Flitzbogen be-hefteten Pfeil durchbohrten Eberkopf corrumpirt worden).II. u. III.; in S. einwärtsgekebrt ein r. Löwe. 2 gekr.Helme. H. I.: Pfauwedel mit 3 Reihen (4. 5. 3.) Federn.H. II.: gr. Schaft, oben mit der s. Lilie besetzt, zwischen2 von R. u. S. übereckgetheilten Büffelhörnern. D.: r. s.Eine verwittwete Amtmann v. Metzner lebt in Oldenburg.

Meurers (Taf. 7.)

Rheinische Familie, welche von Franz Meurers,Schultheissen der Fürstin-Aebtissin von Essen in Breisichabstammt. Derselbe wurde nebst Descendenz, vom Kur-fürsten Carl Theodor von Pfalz-Bayern als Reichsvikar,d. d. München 21. Mai 1792 in den Reichsadelstand er-hoben. Hierher gehört der Kaplan Karl v. M. zu Peheimbei Molbergen im Grossherzogthum Oldenburg.

W.: In B. ein s. Balken, begleitet oben von 2 g.Sternen nebeneinander, unten von r. Herz, welches Schräg-linien aufwärts von s. Pfeile durchbohrt ist. Auf d. gekr.Helme 5 Straussfedern g, s. b. s. g., die mittlere mit g.Stern belegt. D.: r. s. (sie.!)

Milckau (Taf. 7.)

Gen. Notiz und Wappenbeschreibung s. b. Sachs.Adel. Die Familie besass A. 1794 im Amt Vechte imOldenburgischen: Schwede u. Stedingsmühle.

Münchhausen (Taf. 7.)

Niedersächsische uradelige Familie, sohon im XII.saec. urkundlich und seit dem XIV. saec. in die weisseund schwarze Linie gespalten. Eine Linie hatte d. d.5. Nov. 1812 den k. Westfälischen Freiherrnstand er-halten, welche Würde d. d. 28. Dez. 1864 drei in Preuss.Diensten stehenden Herrn v. M. durch Kgl. Preuss. A. C. O.zuerkannt wurde.

W.: In G. schreitend, halbrechtsgewandt ein Cister-ziensermönch in s. Kutte, mit # Scapulier u. abhängenderKaputze, haltend in der Rechten einen, oben gekrümmten,r. Stab, in der Linken, an r. Riemen, ein Brevier, ing.-verziertem, r. Futteral. Auf dem fr g.-bewulstetenHelme wiederholt sich der Mönch. D.: # g.

Fräulein Marie v. Münchhausen ist titulaire HofdameJ. K. H. der Frau Grossherzogin v. Oldenburg.

Mülinich, Grafen (Taf. 7.)

Der Stammvater dieser Familie war Rudolph Grypen,ein Friese. Er kam durch Klugheit und geleistete Diensteherauf, heirathete 1686 die Erbtochter der f dänischenFamilie v. Nutzhorn und erhielt die kgl. dänische Erlaub-niss, das Wappen seiner Frau zu führen. Erst dessenSohn indess, Anton Günther Grypen, Kgl. dänischerRittmeister und Deichgräve von Oldenburg u. Delmenhorst