Y o r r e d e.
Der _A.cl.el des Grossherzogthums Oldenburg
im 19. Jahrhundert.
Das jetzige Grossherzogthum Oldenburg hat eine eigene, zu bestimmten Zweckenvereinigte, sogenannte „Ritterschaft", wie wir dies in Hessen, den Elbherzog-thümern etc. sehen, niemals gehabt. Es lässt sich dieser Umstand wohl davon her-leiten, dass das Land immer nur wenig adlige Güter besessen hat, von denen bei-spielsweise im Jahre 1780 nur 12 Lehens-, die übrigen 41 Allodial- Güter waren.
Von den alten eingeborenen Familien sind hauptsächlich: die v. Westerholtund v. Mündel, welche schon im 14. Jahrhundert sich Dynasten nannten, fernerdie, noch in diesem Jahrhundert blühenden, Geschlechter: v. Dorgelow, v. Elmen-dorf, v. Knigge und v. Rh ade n, schliesslich die, im vorigen saeculo erloschenen,Geschlechter: v. Alpen, v. Fickenhold (Vickholt), v. Mansingen, v. Steding,v. Stöcken und v. Witten (Wittken) zu erwähnen.
Von allen diesen alten und berühmten eingeborenen Familien sind es heutzutagenur noch: die v. Elmendorf und v. Knigge, welche im Grossherzogthum blühen;alle übrigen, dort begüterten oder bediensteten Geschlechter sind eingewandertund zwar grösstentheils aus Hannover.
Ich habe mich bemüht, die Geschichte dieser Familien kurz heraldisch - genealogischzu bearbeiten, bin aber, bei der Durchsicht des Grossh. Oldenburgischen Staatshand-buches, auf noch viele andere Namen gestossen, welche obgleich anscheinend von Adel(wenigstens das Prädikat „von" vor dem Namen usuell führend), trotzdem dem Adelnicht angehören, auch die Prärogative desselben nicht beanspruchen.
Es sind dies gegen dreissig Familien, von denen auch einige im Grossherzog-lichen Staatsdienste stehen und welche ich, weil sie selbst eben den Adel nicht be-anspruchen, auch nicht mit aufgenommen habe.
Möglicher Weise sind einzelne derselben indess früher doch eingeborene adligeGeschlechter gewesen (wie ich vermuthe besonders: die v. Darteln, v. Reekenund v. Harten) und haben spätere Mitglieder die Adelsprärogative niedergelegt.