IV
Ferner sind, als nicht eigentlich zum „Oldenburger Adel" gehörig, nicht mitaufgenommen: die Familien derjenigen adligen Offiziere, welche, nach Abschlussder Militärkonvention, aus Preussischen Eegimentern in die Oldenburgischen versetztworden sind, wohl aber die Familien derjenigen Offiziere, welche bis zu diesem Zeit-punkte im Grossherzoglichen Contingente standen.
Indem ich somit meine Arbeit, die mir immerhin Schwierigkeiten genug ver-ursacht hat, dem heraldisch - genealogischen Publikum übergebe, bitte ich um gütigeNachsicht für dieselbe. Nachträge und Berichtigungen werde ich, wie immer, gernentgegennehmen, wenn sie mir offen entgegengebracht werden, dagegen lasse ichanonyme Zusendungen unberücksichtigt.
Berlin 1872,
Yictoriastrasse 11.
M. Gritzner,
Lieutenant a. D.