Lodz.
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zweite Sohn, bekam die Herrschaft Corswarem und stiftete die jüngereLinie der Grafen v. Corswarem; Theuderich, Herr v. llorne, gründetedas Haus der Grafen und späteren Fürsten v. Hörne; Heinrich erhieltdie Herrschaft Steinvort. — Die Linie zu Looz, aus der Ludwig imJahre 1306 seine reichsunmittelbare allodiale Grafschaft dem HochstifteLiittich zu Lehn aufgetragen liatte, erlosch mit dem Grafen Die-trich II., worauf Liittich im Jahre 1367 die Grafschaft als heimgefal-len einzog. Der fortwährende Widerspruch der Agnaten des Hausesblieb unbeachtet. Noch auf dem Rastadter Friedenscongresse am 9.Decbr. 1797 suchte der Herzog Wilhelm seine Ansprüche auf Looz,wie auf llorne geltend zu inachen, allein sie blieben abermals, ebenso wie ein Antrag der Zurückgabe anderer Familiengüter, ohne Er-folg. Namentlich war dieses mit der Grafschaft Nyel, in der Gegendvon Mastricht gelegen, die, wie wir weiter unten sehen werden, durchHeirath im 13. Jahrhunderte an das Haus gelangt war, der Fall. —-Die Grafen v. Hörne erloschen im Jahre 1763 mit dem Fürsten Maxi-milian Emanuel. — Von allen Linien dauerte allein die Linie JohannsHerrn zu Ghoer, Nandrin, Fresin und Corswarem fort; sie hattesich in Unterlinien getheilt, von denen noch die jüngste besteht. Durchein Diplom vorn 24. Decbr. 1734 wurden die Brüder Ludwig und Jo-seph, Grafen von Looz, vom Kaiser Karl VI. in seiner niederländisch-erbländischen Eigenschaft in den Herzogsstand, mit Vererbung diesesTitels von Solln auf Sohn nacli dem Rechte der Erstgeburt, und inErmangelung männlicher Nachkommen, auf eine der Töchter erhoben.Joseph starb kinderlos, Ludwig aber hinterliess einen Sohn, Karl Au-gust Alexander, welcher, in Ermangelung eigener Nachkommen, beiseinem im Jahre 1790 erfolgten Tode durch ein Testament vom 23.August 1785 den Grafen Wilhelm Joseph v. Looz (einen Urenkel desGrafen Franz II., des Bruders seines Urgrossvaters Hubert), dein dieKaiserin Maria Theresia in ihrer niederländischen Regenteneigenschaftdurch einen Wappenbrief vom 22. Decbr. 1778 das Recht verliehenhatte, sein gräfliches Wappen mit dem Ilerzogshute zu bedecken, zumNachfolger in der Herzogswürde und in dem dazu gehörigen Besitz-thume ernannte. Wilhelm Joseph hatte zwei Söhne, Karl und JosephArnold , von welchen der Letztere zufolge väterlichen Testaments, mitWiderspruch des Elstern, succedirte, aber ohne männliche Nachkom-men am 30. Octbr. 1827 starb. In Folge seines letzten Willens ge-langte dessen Wittwe in den Besitz des Niessbrauchs seiner standes-herrlichen Besitzungen. Die im Jahre 1817 von dem Herzoge Karlgerichtlich erhobenen Ansprüche hatten keinen Erfolg. Nach seinemTode setzten seine Kinder den l'rozess fort; sie wurden, so viel dieunter preuss. Hoheit gelegenen Besitzungen betrifft, durch ein Urtheildes Oberlandesgerichts zu Münster vom 29. März 1829 in erster In-stanz abgewiesen. — Das Haus Looz besass, wie wir schon oben er-wähnt haben, die Grafschaft Nyel unweit St. Trond und Tongern beiMastricht, welche durch Heirath mit der Erbtochter des letzten Her-zogs von Nyel in der Mitte des 13. Jahrhunderts an dasselbe gekom-men war. Seit Eroberung der Niederlande und des Bisthums Liittichdurch Frankreich im Jahre 1794 ward Nyel von Frankreich sequestrirtund im Liineviller Frieden 1801 an Frankreich abgetreten. Die Graf-schaft Nyel war freies Eigenthum, jedoch nicht reichsständisch; indem Reichs-Deputations-Hauptschluss von 1803 erhielt aber der Her-zog einen Theil der nüinsterschen Aemter Bevergern und Wolbeck,das Fürstenthum Rheina-Wolbeck genannt, mit der Zusicherung einerVirilstimme im Reichsfürstenrathe. In der rheinischen Bundesactewurde Rheina-Wolbeck dem Grossherzoge von Berg standesmässig un-tergeordnet, dann durch einen französischen Senats-Consult vom 13.