Heppen — Herberstcin.
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und es tiberlebten ihn drei Söhne und eine Tochter. Wir haben in derGegenwart keine Nachkommen des Generals weder in den Listen derAdministration, noch in denen der Armee aufgefunden.
Heppen, die Herren von.
Eine adelige Familie dieses Namens war in Neu-Schlesien begü-tert. Dieser von Polen an Preussen, und IS06 wieder von Preussen andas ehemalige Grossherzogthum Warschau abgetretene Grenzbezirk be-stand aus den landräthlichen Kreisen Pilica und Siewierz. In demerste-ren Kreise war 1806 der Oberst Adam August v. Heppen Landrath;er besass die Güter Skarzyce, Morsko, Blanowice und Piecki.
Herb er stein, die Reichsgrafen zu und von.
Antiquum et gloriosuni Stemma nunquam salis pro meritolauüamlum. ISinap. II. S. 107).
Das Geschlecht der Herberstein gehört zum vornehmsten und an-gesehensten Adel der österreichischen Monarchie, während eine Linieschon beinahe seit 300 Jahren auch in Schlesien reich begütert war.Schon unter Otto dem Grossen focht einer der sieben Brüder Herber-stein im Jahre 955 auf dem Lechfelde. — Anselm v. II. wurde vondem bairischen Herzoge Guelph IV. im Jahre 1165 zum Ritter geschla-gen. Das Stammschloss dieser hohen Familie liegt in Steiermark; ander Feistritz, 6 Meilen von Grätz, auf einem felsigen Vorgebirgeeines Astes der steierschen Alpen, und ist seit 600 Jahren in ihrem Be-sitze. Die Stammreihe des Hauses beginnt Bucellin mit Otto v. IL,der um das Jahr 1300 lebte. Von seinen Nachkommen sind Georg undAndreas v. H. als Vermehrer des Glanzes ihres Hauses bekannt ge-worden. Ihre Nachkommen haben sich in viele Aeste oder Linienverbreitet. Die älteste oder die Hauptlinie ist unter dem Namen dersteiermärkischen bekannt geworden. Sie zerliel später in die herber-steinsche und in die schlesische Linie. Die jüngere Linie, auch dioösterreichische genannt, hatte sich in zehn Stämme und viele Neben-zweige getheilt, ist aber in der Gegenwart ihrem Erlöschen nahe. DerKaiser Karl V. ertheilte Den v. II. durch ein Diplom vom 4. Decbr.1518 den Titel: „Liebe Getreue;" der Kaiser Ferdinand I. verliehihnen unter dem Datum Inspruck den 18. Novbr. 1531 den Titel: dieFreien, und unter dem 14. Januar 1537 die freiherrliche Würde. Un-ter dem 15. Decbr. 1542 wurde ihnen die kaiserl. Bewilligung,den Namen Feiherren zu Herberstein, Neuberg und Gutenhag füh-ren zu dürfen. Ein Gnadenbrief Kaiser Ferdinand I. verlieh demdamals freiherrlichen Hause das Erb-Kämmerer- und Truchsess-Amt in Kärnthen so, dass sich der Aelteste des Geschlechts Ober-ster Erb-Kämmerer- und Oberster Erb-Truchsess, und die übrigenErb - Kämmerer und Erb - Truchsess schreiben sollen. Um dieseZeit erhielt auch die Familie verschiedene Vermehrungen ihres an-gestammten alten Wappens. Ein Diplom vom 26ten Februar 1644erhob die ältere oder Steiermärkische Hauptlinie mit besonderen Be-günstigungen, und ein anderes Diplom von 16. Juli 1659 erhob die übri-gen Linien in den Grafenstand. Endlich verfügte die deutsche Reichs-Kanzlei unter dem 30. Juli 1710 die Erhebung des Hauses in denReichsgrafenstand. Die vorzüglich hierher gehörende schlesische Linie,die, wie wir oben schon bemerkt haben, eine Speciallinie der Steier-
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