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2 (1842) E - H
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Hamrailt Hau ff.

verbreitet und ansässig gemacht. Auch in Westphalen und in Schle-sien sind Freiherren v. II. einheimisch gewesen, und in der ersterenProvinz sind sie es noch. Von der hannoverschen Familie v. Ii.hat sich Rudolph v. H., königl. hannoverscher Generallieutenant, vor-züglich im Jahre 1784 durch die tapfere Verteidigung der festen StadtMenin und durch den heldenmütigen Rückzug, oder vielmehr durchsein Durchschlagen, bekannt gemacht. Der spätere preuss. Generalv. Scharnhorst stand ihm damals als Chef seines Stabes zur Seite.Im preuss. Dienste standen mehrere Freiherren und Herren v. II., diezum Theil der hildesheimschen Linie angehorten, namentlich Wilhelm,Freiherr v. IL, der im Jahre 18G(j in dem Dragonerregiinente v. Wo-beser stand, 1807 als Major in westphälische Dienste trat, und ge-genwärtig als kaiserl. österreichscher Feldmarschall-Lieutenant undDivisionair in Böhmen befehligt. Was die schlesischen Herren v. II.anbetrifft, so schrieben sie sich von einem im Wohlauschen gelegenenGute v. II. aus dem Hause Preichau. Ausserdem besassen sie Creh-lau, welches auch Hammer genannt wird, in derselben Landschaft,und Kunz v. II. auf Constant? war Landeshauptmann des Fürsten-thums Wohlau, und lebte um das Jahr 1500. Das Wappen derrheinischen, hannoverschen und hildesheimschen Hammerstein ist ganzverschieden von dem der schlesischen Linie. Diese führte im rotllenSchilde einen weissen Rosenstrauch mit fünf Rosen und sechs Blät-tern. Auf dem Helme standen drei weisse Lilien, die mittlere höherals die andern. Ilenelius setzt statt des rothen Schildes ein weisses,und statt der weissen Rosen rothe. Sehr zahlreich ist die Sammlungder Urkunden und Docuinente, die sich auf die Geschichte des Ge-schlechts von Hammerstein beziehen. Lucae erwähnt sie, Grafensaal,II. S. 220. Gauhe, I. S. 574 u. f. II. S. 301. v. Meding beschreibtdas Wappen, I. No. 325, und das der westphälischen Linie, I. No. 320.Ueber die schlesischen v. Hammerstein sehe man Sinap., I. S. 433 undIL S, 660. Dies Wappen giebt Siebmacher, I. S. 61, und v. Medingbeschreibt es, I. No. 327.

Hamradt, Herr von.

Der König Friedrich I. erhob am 9. Februar 1702 den damaligenGeheimen- und Cabinets-Secretair, auch Hofrath, Friedrich Hamradtin den Adelstand. Zugleich wurde er zum Geheimen Staatsrathe undMaltre de Requetes, Ober-Director des Domainen- und Finanzwesens,1705 aber zum wirklichen Geheimen Rath ernannt. Im Jahre 1707(iel er in Ungnade, und wurde nach Peitz gebracht. Kr erhielt je-doch auf Verwenden des Kronprinzen 1711 seine Freiheit wieder, undals König Friedrich Wilhelm I. die Regierung antrat, bestätigte er ihnunterm 27. März 1713 in der Charge eines wirklichen Geheimen Raths,und ernannte ihn zum Regierungs - Präsidenten und Director des Für-stenthums Halberstadt, wo er auch den 21. December 1726 kinder-los starb und mit dem Erhobenen das Geschlecht demnach wiedererlosch.

Hanff, die Herren von.

Eine sächsische Familie, welcher der Oberstlieutenant Karl Gott-fried v. Hanif angehörte, der von 1793 bis 1805 Comniandant der Fe-stung Neisse und namentlich des Forts Preussen war.