Druckschrift 
2 (1842) E - H
Entstehung
Seite
320
Einzelbild herunterladen
 

320

Hagkcn Haiin.

aber keine Kinder von derselben hinterlassen. Sie fiihrten im blauenSchiide ein aus einer goldenen Krone wachsendes Hihi eines goldenenOrdensritters. Derselbe hatte auf dem Haupte ein mit drei Straussfe-dern geziertes Barett. Auf dem Helme steht dasselbe Bild. Hier hatdas Barett des Kitters zwei lange hinten ausfliegende Bänder. Vonden Straussfedern ist die mittelste blau, die anderen golden. DiesesWappen ist ganz verschieden von Denen v. Hager in Baiern, die imweissen Schilde einen rotlien Krebs, und von denen in Oesterreich, dieein quadrirtes roth und goldenes Schild ohne weiteres Wappenbild fuh-ren. Das hierher Gehörige giebt Siebmacher, IV. S. 86.

Hagkcn, die Freiherren und Herren von.

Eine theils freiherrliche, theils adelige Familie im Anspachschen.Ihr gehörte namentlich der Generalmajor v. Hagken, Chef eines In-fanterie-Regiments in Münster, an, der im Jahre 1808 gestorben ist,und ein Major v. II., der bis zum Jahre 1828 Chef der 14. Divisions-Garnison - Compagnie war. Sie führen zwei silberne Schlüssel imblauen Schilde, und auf dem Helme zwei rothe Adleriliigel. So giebtIlasse dieses Wappen. M. s. v. Hattstein, II. Supplement S. 24.

Hahn, die Grafen und Herren von.

1) Die Grafen v. Hahn, die aus Franken stammen und mit Hein-rich dem Löwen, Herzog von Sachsen, nach Mecklenburg kamen, wosie seit dem 11. Jahrhunderte erb- und angesessen sind (seit 1469),die Erblandmarschallwürde und die Güter Basedow, Faulrost, Pleetz,Arnsberg u. s. w. besitzen, gehören nur in so fern hierher, als sie frü-her auch in Pommern Güter besessen, und unter dem Adel dieserProvinz mit dem Namen v. Hahnen vorkommen. Auch wurde einerv. II. auf Charlottenthal in Mecklenburg im Jahre 1796 königl. preuss.Kammerherr. Der Erblandmarschall Graf Friedrich Wilhelm Adolphv. H. auf Basedow u. s. w., erhielt im Jahre 1814 den preuss. Johan-niterorden.

2) Die Herren v. Hahn; von diesen gehören hierher a) die ade-lige Familie v. H. in der Grafschaft Mark, die sich später in Osl-friesland ansässig machte, b) Die v. II. in Schlesien. Sie stammenvon Johann Gottfried Hahn, Erbherrn auf Leonhardwitz im KreiseNeumark, der am 13. Septbr. des Jahres 1748 vom Könige Friedrich II.in den Adelstand erhoben wurde, ab. Von seinen Nachkommen ha-ben mehrere auch in andern Gegenden von Schlesien Güter erworben,namentlich Dammelwitz im Kreise Oldau (dieses Gut besass im Jahre1806 der Kreisdeputirte Karl Wilhelm v H.), ferner Georgendorf imSteinau-Kaudenschen Kreise, welches damals der Oekonomie-Coin-missarius v. Hahn besass. Beide Güter sind jedoch schon seit langerZeit in andern Händen. c) Eine gleichnamige adelige Familie, diein dem heutigen Regierungsbezirke Erfurt die Hayneburg oder Hahne-burg besass und zu den ältesten Geschlechtern von Thüringen gezähltwird. Das Wappen dieser zuletzt erwähnten Familie v. IL giebt Sieb-macher, I. S. 144, unter den thüringischen. Es ist ein silbernes Schild,von einem oben spitzig zulaufenden rothen Sparren in drei Theile ge-theilt; in jedem derselben ist eine Rose dargestellt. Eine vierte Roseist zwischen einem, mit zwölf schwarzen Hahnfedern besteckten, Kranzeauf dem ungekrönten Helme dargestellt. Dasselbe Wappenbuchgiebt das ursprüngliche W r appen Derer v. llalinen im Mecklenburgs-