Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
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Stainmwappen in der Spitze des Schildes doppelt geschweift zeigt,einfach geschweift an. Die Ilörner oder Rilssel des mittleren Hel-mes sind in der Beschreibung als von Schwarz und Gold getheiltangegeben, in der Abbildung aber schwarz tingilt, und der offeneFlug auf dem rechten Helme ist von Silber und Blau schräg ge-theilt, dos Blaue nach innen, angeführt. Die Decken des mittlerenund linken Helmes sind schwarz und golden, die des rechten aberblau und silbern, und die Schildhalter haben das Panier im Schna-bel. Von dieser Abbildung und Beschreibung weicht mehrfach dieab, welche v. Hefner, IV. 21 und S. 18, als eine nach neuerlichenMillheilungen verbesserte Abbildung giebt. Der Löwe im Mittel-schilde ist nicht gekrönt, aber doppelt geschweift, und der Ast obeneinmal rechts und einmal links geastet; die Löwen im I. und 4.Felde sind gekrönt und doppelt geschweift, und aus dem mittlerenHelme wächst zwischen zwei Büffelshörnern, von welchen das rechteschwarz, das linke golden ist, der Löwe des Mittelschildes mit demAste, aus dem rechten aber, zwischen einem die Sachsen einwärtskehrenden, von Blau und Silber sehrägrechts getheillen, halb ge-schlossenen Adlersllujge, der Löwe des 1. und 4. Fehles mit demSchwerte auf). Geneal. Taschenbuch der freiherrl. Häuser, 1857.S. 786 und 787.

Oesterreich, Bayern. Franz Unterrichter v. Rechtenthal,k. k. Appellations-Vice-Präsident zu Klagenfurt, wurde vom KaiserFerdinand 1. von Oesterreich, laut Diploms d. d. Wien, 5. Octbr.1840, in den erbländisch-üsterreichischen Freiherrenstand erhoben.Den erwähnten Tag der Ausstellung des Diploms giebt v. Hefneran, und zwar mit dem Bemerken, dass derselbe auf Mittheilung desk. bayer. Kämmerers Carl Freiherrn Unterrichter v. Rechtenthal (s.unten) beruhe. Im Geneal. Taschenbuch der freiherrl. Häuser istals Tag der Erhebung der Familie in den Freiherrenstand der4. Mai 1839 genannt, doch stimmen auch andere das Geschlechtbetreffende Angaben dieses Werkes mit anderen Angaben nicht ganz.Das Diplom vom 14. Aug. 1575 war nach v. Lang (s. Bd. IL a. a. 0.)kein Reichsadelsdiplom, sondern ein Wappenbrief, und das Diplomvom 27. Nov. 1732 ein Adelsdiplom und kein Ritterdiplom. Wäredasselbe ein Ritterdiplom und das von 1575 ein Adelsdiplom ge-wesen, so mussle der Empfänger des Diploms von 1732 in demgenannten Werke nicht als Christoph Valentin Unterrichter, sondernals Christoph Valentin v. Unterrichter, und der Empfänger des Frei-herrendiploms von 1839 nicht als Franz Unterrichter v. Rechtenthal,