Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
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Unterrichter v. Rechtenthal, Freiherren.

Stamrawappen siehe Bd. II. S. 453. Der Literatur ist hinzu-zufügen: v. Hefner, II. 65 (No. 3) und S. 61. Neuerlich hat v. Hei-ner (IV. 21 und S. 18) dieses Wappen als vermehrtes Wappen undals Stammwappen, s. unten , (nach Anderen Wappen des Wappen-briefes von 1575) folgendes gegeben: im schwarzen Schilde einrechts gekehrter, doch vorwärtssehender, goldener Lowe, welchermit beiden Vorderpranken einen goldenen, nach oben zu zweimal,einmal rechts und einmal links, geasteten Zweig hält. Aus demgekrönten Helme wächst zwischen zwei Büffelshürnern, von welchendas rechte schwarz, das linke golden ist, der Löwe des Schildesmit dem Aste auf. Die Ilelmdecken sind schwarz und golden.

Wappen der Freiherren Unterrichter v. Rechlenthal: Schildgeviert mit Mittelschilde. Im schwarzen Mittelschilde ein rechts-gekehrter, gekrönter, doppelt geschweifter, goldener Löwe, welcherin der rechten Vorderpranke einen fünfmal (dreimal rechts undzweimal links) geasteten, dürren, goldenen Baumstock emporhält.1 und 4 in Blau ein einwärts gekehrter, gekrönter, doppelt ge-schweifter, silberner Löwe, welcher in der rechten Vorderprankeein Schwert hält, und 2 und 3 in Gold ein einwärtssehender,schwarzer Adler. Auf dem Schilde steht eine füiifperlige Krone,auf welcher sich drei gekrönte Helme erheben. Aus dem mittlerenwächst, zwischen zwei von Gold und Schwarz mit gewechseltenFarben quer getheilleu Rüsseln, der Löwe des Mittelschildes mitdem ßaiunslocke, und aus dem rechten, zwischen einem offenenAdlerslluge, dessen Flügel von Blau und Silber mit gewechseltenFarben quer gelheilt sind, der Löwe des 1. und 4. Feldes mit demSchwerte auf, der linke Helm aber trägt den Adler des 2. und3. Feldes. Die Helmdecken sind rechts blau und silbern und linksschwarz und golden, und den Schild halten zwei auf einem Biegen-den Bande mit dem Wahlspruche: Thue recht und schau nicht um,stehende, auswärtssehende, golden bewehrte, schwarze Adler, derenjeder ein Panier hält, welches rechts von Blau und Silber, linksvon Schwarz und Gold quer gelheilt ist. Handschriftliche Notizund Genealog. Taschenbuch der freiherrl. Häuser, 1848. S. 373.v. Hefner, IL 65 (No. 4) und S. 61 (Iässt den Löwen im Mittel-schilde, welcher nicht gekrönt und einfach geschweift ist, einengoldenen Ast in den Pranken halten, und nimmt im 1. und 4.Felde den Löwen, welchen das von v. Hefner gegebene [verbesserte]