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Tafel die vierte Stelle ein: die Wappenbilder sind also sämmtlichlinks gekehrt. Im rothen Schilde liegt schräglinks eine halbe, gol-dene Lilie (die Aussenseite der Lilie rechts gekehrt), und unterderselben nach links eine sechsblätterige, goldene Rose mit Butzenund Blattchen. Auf dem Schilde steht ein mit einem rolh-goklenenWulste bedeckter Helm, welcher einen die Sachsen links kehren-den, rothen Adlersflügel, belegt mit der halben Lilie und Rosedes Schildes, trägt. Die Helmdecken sind roth und golden. Die„Declaralion" sagt: Ein rother Schild, die Lilie und Rose gelb.Auf dem Helme ein rother Flügel, die Lilie und Rose auch gelb.Der Bausch und die Helmdecke roth und golden. — Gauhe, I.S. 1062 und 1063 (giebt an, dass die v. Könitz in der GrafschaftMansfeld von denen in Franken etc. durch das Wappen, über wel-ches aber keine Nachricht gegeben worden ist, sich unterschieden).— N. Preuss. Adelslexicon, 111. S. 143 (theill mehrere Nachrichtenüber die v. Könitz in der Grafschaft Mansfeld mit, ohne zu er-wähnen, dass dieselben ein anderes Wappen, als die in Franken,führen). — Freih. v. Ledebur, I. S. 460 (bespricht die hier in Redestehende Familie, von der fränkisch-thüringischen getrennt, in einembesonderen Artikel und giebt das Wappen nach Siehmacher).
Preussen, Sachsen. Ein schon vor langer Zeit in derGrafschaft Mansfeld (Provinz Sachsen) vorgekommenes Adelsge-schlecht, dessen Besitzungen seit der ersten Hälfte des 17. Jahr-hunderts näher bekannt sind. Dasselbe wird für einen Zweig derim vorstehenden Artikel abgehandelten thüringisch-fränkischen Fa-milie v. Könitz gehalten, doch ist es nicht bekannt, wann derselbesich in das Mansfcldische gewendet und das Wappen verändert hat.Gorenzen, im jetzigen Mansfeldischen Gebirgskreise, stand schon 1630der Familie zu und Quenstedt und Schraplau im Mansfelder See-kreise waren bereits 1650, so wie Arnstedt und Friedeburg, ersteresim Gebirgs-, letzteres im Seekreise, im Besitze des Geschlechts. DieFamilie schied sich im Mansfeldischen in die Häuser Schraplau,Arnstedt und Friedeburg. Aus dem Hause Schraplau stammle dieGemahlin des blinden Grafen Jost zu Mansfeld, deren Enkel, JohannGeorg III. Graf zu Mansfeld, 1710 die Eislebensche Linie der Gra-fen zu Mansfeld schloss. Der Bruder derselben oder Bruderssohnwar Oberst in holländischen Diensten, und die Nachkommenschaftblühte noch im Anfange des 18. Jahrhunderts. Aus dem HauseArnstedt war Jobst Heinrich v. K. um 1680 Burggraf zu Mansfeld.Von den drei Sühnen desselben kam der eine an den k. k. HofIV. 15