Druckschrift 
4 (1857)
Entstehung
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Fiiiüiizrathes, ein Adels-Erneuerungs- und Edelndiplom. VVie v. Langanführt, soll die Familie v. Gemeiner eines Ursprunges mit der bay-erischen Familie v. Gmainer sein, welche, 1. Febr. 1751, ein pfalz-gräflich Zeilisches, in Bayern 11. August 1753 bestätigtes Adels-Erneuerungsdiplom erhielt; doch führt letztere Familie ein ganz an-deres Wappen, und zwar, wie folgt: Schild geviert: 1 und 4 inGold drei aus dem rechten Feldesrande unter einander hervortre-tende, rolhe Spitzen: 2 und 3 in Schwarz ein einwärts gekehrter,doppelt geschweifter, goldener Löwe. Auf dem Schilde stehen zweigekrönte Helme. Der rechte Helm trägt zwei von Gold und Rothmit gewechselten Farben quer getheilte Bülfelshörncr, und aus demlinken wächst der Löwe des 2. und 3. Feldes auf. Die Helmdeckensind rechts rotli und golden, und links schwarz und golden.Es hat übrigens, ausser der erwähnten Familie v. Gemeiner, nocheine andere Familie dieses Namens gegeben, deren Wappen sich inSiebmachers Wappenbuch, IV. 73, unter den Geadelten findet. DerSchild ist schrägrechts getheilt: oben in Blau ein nach rechts sprin-gender Hirsch; unten in Silber zwei blaue, schrägrechte Balken.Aus dem gekrönten Helme, rechts mit blau-silbernen, links mitblau-goldenen Decken, wächst der Hirsch der oberen Schildes-hälfte auf.

v. Fellenberg.

Schild golden eingefasst und quer getheilt: oben in Silber derHals und Kopf eines rechlssehenden, schwarzen Adlers; unten vonSilber und Roth der Länge nach getheilt, mit einer, auf einemgrünen Hügel sich erhebenden, auf der Theilungslinie des Feldesstehenden, fünfblätterigen Rose von gewechselten Farben an einemgrünen, rechts mit vier, links mit fünf grünen Blättern versehenenStiele. Auf dem Schilde steht ein Helm, aus welchem, zwischeneinem offenen, schwarzen Adlersfluge eine fünfblätterige, von Silberund Roth der Länge nach getheilte Rose an einem grünen, autjeder Seite mit drei grünen Blättern besetzten Stiele aufwächst.Die Helmdecken sind schwarz, rotli und silbern. Wappenbuchder Preuss. Monarchie, III. 17. v. Hellbach, I. S. 355 und 356. N. Preuss. Ädelslexic., I. S. 39, II. S. 163, und V. S. 154.Freih. v. Ledebur, I. S. 217.