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Weiteres über die Grafen v. Kanitz ergiebt das Werk: DeutscheGrafenhäuser, I. S. 415—417.
v. Canitz und Loos, Freiherren.
Schild gevierl: 1 und 4 in Gold ein einwärtsgekehrler, schwar-zer Büffelskopf (Loos); 2 und 3 in Silber ein das Feld ganz über-ziehendes, rothes Andreas-Kreuz, welches von vier sechsblätterigen,rothen Bosen mit goldenen ßutzen beseitet ist (Canitz). Auf demSchilde steht eine lilnfperlige Krone, auf welcher sich drei Helmeerheben, von welchen der rechte und der linke gekrönt sind. Dermittlere Helm trägt einen mit Hermelin aufgeschlagenen, rothenFilrstcnlmt, welcher mit einem achtspeichigen, oben im halben Cir-kel mit acht brennenden, goldenen Fackeln besteckten, goldenenBade besetzt ist (rechter Hehn des v. Canitz'schen Wappens), derrechte Helm zwei schräg auswärts gestellte, von Blau und Silber schräggetheilte und mit fünf Pfauenfedern besteckte Stäbe (Schäfte), zwi-schen welchen ein aus sechszehn, wechselsweise weissen und rothenBosen gewundener Kranz, in dem ein vorwärtsgekehrter, schwarzerBüffelskopf zu sehen ist, schwebt (Loos'scher Helm), und der linkeeinen roth mit weissem Vorstosse aufgeschlagenen, von Botli undSilber in drei ßeihen, jede zu zwei Feldern, geschachten Spitzhutmit goldenem, mit drei silbernen Straussenfedern bestecktem Knopfe(linker Helm des v. Canitz'schen Wappens). Die Helmdecken sindrechts schwarz und golden, und links roth und silbern, und denSchild halten zwei auswärtssehende, golden gekrönte und bewehrte,schwarze Adler. — Wappenb. d. Preuss. Monarchie, II. 28. Da-gegen zeigen Abdrücke von Petschaften den v. Loos'schen lleim-schmuck auf dem mittleren Helme des eben beschriebenen Wap-pens, während der Helmschmuck des v. Canitz'schen rechten Helmesauf dem rechten Helme, der des linken auf dem linken dieses Wap-pens erscheint. — Das Stammwappen der Familie v. Canitz ist indem vorstehenden Artikel: v. Canitz, Freiherren, besprochen worden,und über das Stammwappen der Familie v. Loos und über die Fa-milie selbst wird sich weiter unten in dem Artikel: v. Loos, Frei-herren, Näheres finden. — N. Preuss. Adelslex., I. S. 48, so wieS. 347 und 348. — Freih. v. Ledebur, II. S. 52 und 53.
Preussen. Der k. preuss. Capitain Georg Friedrich Freiherr