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kommen ist, dürfte kaum zu ermitteln sein, da die Familie sichgegen Ende des 12. Jahrhunderts, wie im Meissnischen, so auch inder Lausitz findet. Marccll v. Canitz kommt 1185 in LausitzerUrkunden als Zeuge vor, und in derselben Zeit, in welcher Witti-chow v. C. 1266—1293 Bischof von Meissen war, erhaute die Fa-milie gleichnamige Sitze, auch waren in Schlesien schon um 1200Sprossen des Geschlechts ansässig. Nach Preussen kam die Familienach Einigen 1273 aus Meissen, nach Anderen, durch Unterstützungdes deutschen Ordens, zu Ende des 14. Jahrhunderts, und Heinrichv. Canitz war 1415 Comthur des deutschen Ordens zu Christburg.Als Stammvater der preussischen Familie, aus welcher viele Gliederin kurbrandenburgischen und k. prcuss. Staats- und Militärdienstenzu hohem Ansehen kamen, wird meist Hans v. C. angeführt, wel-cher vom deutschen Orden 1491 mit Mednicken etc. belehnt wurde,doch geben Carpzov und Andere an, dass diese Lehne schon derVater desselben, Friedrich v. C., besessen habe. Die im Laufe derZeit dem Wechsel sehr unterworfenen Besitzungen in Sachsen undin den Provinzen Schlesien, Brandenburg und Preussen hat Frcih.v. Ledebur (a. a. 0.) auf das Genaueste angegeben. — FriedrichRudolph Ludwig v. C., Urenkel des oben erwähnten Hans v. C.,gest. 1699 als kurbrandenb. Geh. Staatsrath, welcher, wie als Staats-mann, so auch als Dichter zu seiner Zeit sehr bekannt war, wurdevom Kaiser Leopold I., 3. Jan. 1698, in den Reichsfreiherrenstanderhoben: eine Erhebung, welche Kurfürst Friedrich III. von Bran-denburg, 11. Febr. 1698, anerkannte, doch erlosch diese reichs-freiherrliche Linie schon am 26. Septbr. 1699 mit dem einzigen14jährigen Sohne des Erhobenen, Philipp Friedrich Freiherrn v. C.Früher war aber schon Melchior Friedrich v. C., welcher 1685 alskurbrandenburg. Obermarschall und wirkl. Geh. Staatsrath und Stadt-halter des Herzogthums Crossen und Ziillichau starb, von dem ge-nannten Kaiser Leopold 1. in den böhmischen, und Rudolph v. C.1697 ebenfalls in den Reichs-Freiherrenstand erhoben worden. —Den preussischen Grafenstand brachte Carl Wilhelm Alexander v. C.,Herr auf Podangen, Aman, Wilkenit, Plattwinden etc., Majoratsherrauf Mednicken, ein Enkel des Friedrich Wilhelm v. C., gest. 1719als k. preuss. wirkl. Geh. Rath und Oberburggraf im KönigreichPreussen, von welchem auch die jetzt noch in Galizien blühendenFreiherren v. C. abstammen, laut Diploms vom Könige FriedrichWilhelm III. von Preussen, 5. Juni 1798, in die Familie, welchesich im gräflichen Stande (s.oben) nicht Canitz, sondern Kanitz schreibt.