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Säule und auf derselben stehen sieben Hahnenfedern, die eine auf-wärts und drei nach „rechts und drei nach links gekehrt." Die„Declaration" sagt: ein weisser Schild, das Schildlein darin roth.Auf dem Helme die „Säule" — also nach Siebmacher kein Kocher,s. oben — sammt dem Widderskopfe weiss, das Schildlein roth,die Federn schwarz, die Hehndecken roth und weiss. — Freih.v. Ledebur, I. S. 104: v. Brenner (beschreibt das Wappen, wiefolgt: 1 und 4 Q. mit rothem Schildchen das Geroltstein'sche Wap-pen; 2 und 3 im blauen Felde ein Löwe, der ein Füllhorn hält).
Nassau, Preussen. Franz Moyses v. Brenner, hessischerGeh. Rath, erhielt von Hessen-Rheinfels, 18. Oct. 1718, alle Lehen,welche die 1573 erloschenen Herren v. Geroltstein besessen hatten,nämlich das Burghaus Geroltstein mit Zubehör im Trier'schen, dieErbamtmannsschaft zu Reichenberg etc. — Lehne, welche jetzt dieFamilie vom Hause Nassau trägt. Mit dem v. Geroltstein'schenWappen ist durch kaiserl. Diplom vom 21. Febr. 1718 das Stamm-wappen vermehrt worden. Da mehrere Urkunden des Geschlechtsim Kriege verloren gegangen sind, so ist über die Erlangung desFreiherrenstandes Näheres nicht bekannt, doch werden die Söhnedes oben erwähnten Franz Moyses v. B. zu G. im Kalender des k.und Reichskammergerichts zu Wetzlar vom Jahre 1776 etc. alsFreiherren aufgeführt. — Die Familie hat auch im RheinlandeSchloss Schönberg bei Ober-Wesel erworben, und Carl Friedrichv. Brenner zu Geroltstein (Schloss Schönberg, 20. Juni 1829) wurde,unter Nr. 93 der Classe der Edelleute, der Adelsmatrikel der preuss.Rheinprovinz einverleibt.
v. Brewer.
Im silbernen Schilde sechs (3, 2 und 1) blaue Herzen. Auldem Schilde steht ein gekrönter Helm, aus welchem der Hals undKopf eines rechtssehenden, rothen Bracken aufwächst. Durch denKopf desselben ist ein rother Pfeil quer so geschossen, dass dieSpitze aus dem aufgesperrten Rachen nach rechts hervortritt, wäh-rend das Gefieder am Hinterkopfe nach links zu sehen ist. DieHelmdecken sind blau und silbern. — Abdrücke von Petschaften.— Wappenb. d. preuss. Rheinprovinz, I. XVII. 33 und S. 20. —Freih. v. Ledebur, I. S. 105 (der bei dieser Familie genannte, 1843