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Neu-Verbeßerte Clev und Märckische Jagdt- und Waldt-Ordnung : de Anno 1742
Entstehung
Seite
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( 27.)

Knüttel / wie solche in Unsern deshalb cmsmrtea undsonderlich denen letztern vom yten san: 1717. und 17. i^arrü17^5. beschrieben / nemltch drittehalb Werck Echu lang / und6. Zoll in der Runde anhangen/ oder dieselbe an Strickenführen soll.

§. 2.

Di« Knüttel müßt Und ob zwar denen Eingesessenen nach Maßgebung derdie gehörige iänqe Jagd Ordnung von ^vno 16^9 und der hergebrachten 0K-Bm!-?//enche so/. servant^ srey stehet / sotahne Knüttel selber verfertigen zu laßen/lm ihre Hund-gar so müßen sie doch eben obbemeldte Länge und Dicke haben,n.ch- m.t.n deWnld Iedermänniglichen aber / insonderheit denen Bauers. Leu-then wird hlemu gäntzlich verbothen / einige Hunde mit sichin die Walder zu nehmen / sondern sie Mm dieselbe dle Häu-ser zu bewahren daheim laßen.

Würden nun Unsere zum Forst. Wesen bestellte Bedien-^!w""Acn7w!e te oder deren Leuwe, dergleichen ungeknüttelte Hunde atttres.

g-dacht/todtgeschos sen / sollen solche dieselbe wte schon gedacht / gleich todt schießen/Slr",ft noin ' stbr und der Elgener des Hundes außer l.Rthlr. Strafe l 5 stbr.Schttß.Gil'd crlc. Schleß - Geld demjenigen/ so denselben todtgescheßen/erlegen.

ger Werden.

I'it: XIX.

Don Aabungdes kleinen Wildprewund Außnebmung der Tzper.

Die Fahung und Wir befehlen allen Unsern Bedienten / V alallen, Un-d?rÄldpr-ch6/w.^ tertahnen und männiglichen hiemit bey Vermeydung schwererauch das Außnch. Ungnade und harter Bestrafung / daßhinführo keiner/ wermcderEyerderReb her auch seyn möge/ sich weder des unbefugten Eyer .Auslieh.

Hühiurndandm.' mens der Rep. Hasel und Birck. Hühner / Gänse/ Endten/

H. Schnep-

V.