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Neu-Verbeßerte Clev und Märckische Jagdt- und Waldt-Ordnung : de Anno 1742
Entstehung
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Inäex ^itulorum

Der vcrbcßlrtcn Clev - und Märkischen Jagdt-und Wald« Ordnung.

1 °ic I. Bon Grentzen undWald-Fuhrc»/ HolHunzm und

Wäldern » « . . z.

l'it: II. Von Holtz. Anweisungen .... .I'it: IN. Von Abstechung, Zeichnung und Aufzehlung der

Holtz »Schläge .... 7.

l'it: I V. Vom Verkauf des Holtzes . . 4 .lit: V. Von den Armen/ denen dürres Holtz in den Wäl.dem zu raffen/ und aus den Rücken ansMragenierlaubet ist . » . » » » . z i.l'it: Vl. Von Pfändung des entwendeten und zur Ungebühr

geholten Holtzes und deßen Bestrafung . : 12.l 'it: vil. Von Beklovfung/ Beschälung und Beringelung

des Holtzes . » . . . 525:14.l'it - Vlll. Von der Eichel und Buch Mast . . paZ: 1 /.l 'it: IX. Von den Mast und Un. Geldern . . 17.

l'it: x. Vom Stamm Gelde . . . . .lit: XI. Vom Pflantzen . . . . . .525.17^l 'it: XII. Von der Hütung in den Wäldern . . 19.

l'it: XIU. Von Feuer Schaden auf den Heyden und in Wäl.

dern 20.

l'it: XIV. Von unbefugten Jagen und Schießen/ und an-

dern Eingriffen/ und wie solches zu bestraft» 22.l'it: XV. Vom Selbst-Geschoß .... pax.- 24.l'it: xvi. Von Dohnen/ Stecken und Schleiften legen 25.l'it: XVtt Wegen Abscheuch und Kehrung des Witdpms p-ß: 26.l'it: XVIII. Von Knüttelung der Hunde . . paß: 26.

llt: XIX.