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Neu-Verbeßerte Clev und Märckische Jagdt- und Waldt-Ordnung : de Anno 1742
Entstehung
Seite
28
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( ?sZ: 18. )

gleichen Feder. Schneppen / und andern Feter -WildpretS / noch auch des Fan.

-r^'rair-? gens und Strickens derselben gelüsten laßen / sondern sich deßenStraft verbothen; bey arkicrairer harter Strafe gäntzltch enthalten / auf keinerley»Srftn'alisz^ Weyse daran vergreifen solle. Wegen der Ktebttzen Eyermm werden. ' aber / bleibt es bey der bischerigen Verfaßung

lit: xx.WnHaltung derZetz-uMme-M.

§. 1.

Die Se« s, Vrnte. Die Setz und Brüte. Zeit soll dergestalt KriAe beobach.Z >c soll von einem tet werden j daß von allen und jeden Unsern Vagilen und UN'tertavnen / denen ewige Jagd - Gerechtigkeit verstehen/ oders!"d-gc acpachtehak/ welche dieselbe sonst beständig hergebracht / alle Thtere / Ricken»omI^arr: bißund Säue / wie auch alle Haasen / wetl man deren GeschlechtS^'segchalu-wtt. in der Ferne nicht erkennen kann/ imglelchen allesWildprethden k.erR-h.Bock/ vom I. blß den l ttn durchaus geschonet/ und da-^ aÄTw!p! von Nichts gefchoßen werden / bey Vermeydung derjenigenGänse ü End.' Strafe/ so Wlr in dieser Unserer erneuerten Holtz und Jagd.e«n nwqen während aufoas zur Ungebühr geschoßene oder gefangeneWild.

maß?gesch7ßen tt pmhgeseyer / wovon Wir nichts ansMommen wißen wollen/5efans<nlv<rö«n. als dte Schneppen/ Gänse und Endten/ welche / weilen esunbettändtge Vögel/ vondenen dte deßm befugt seynd/ wohlgeschoßen werden mögen/ wie dann auch ein Rehe-Bock/Spießer/ Keulcr oder Schwein/ in wahrender Setz-Am/zu nothwendigen Außrichtungen und sonsten/ jedoch civiliterzuschießen/ erlaubet seyn solle.

§. 2.

2lußerdtrGte.Ztkk Da auch einige / denen Wir die Iagdten verpachtet ha.M d te Iagdkm so ben / dieselbe dadurch gäntzlich ruilliren / daß sie solche gar nicht

scho-

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