Druckschrift 
2 (1825)
Entstehung
Seite
39
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ncucst. hcrcul. Entdck.

geschrieben habe»/ nicht recht verstanden worden/heizeten die Stuben / ohne daß die Hi;e dem Kopfe

ler derselben erwähnen; weil sich keine Spuren derselbenin alten Gebäuden finden, und endlich, weil man an denDächern der Gebäude, welche aus alten Gemälden undMusaiken dargestellt stnd, keine Spure» von Schornstei-nen sehe. Früher schon hatte der Marchese Masseieine Abhandlung über diese» Gegenstand geschrieben,welche sich im 47 Bande der Samluug des Paters Ca-logera, S. LZ u. s> befindet, wo noch mehrere alteSchriftsteller, als vom Pater Bcnedetti, vernommenwerden, und endlich aus denselben Gründen, welche vondiesem angeführt worden, behauptet wird, die Altenhaben zwar eine Art von Kaminen gehabt, sie seienaber von den unsrigen verschieden gewesen.

Im Grunde war es thöricht und kindisch, diese Streit-srage auch nur aufzuwerfe». Die Alten, welche so geschiktsowohl das Wasser als die Wärme, vermittelst zwischenden Mauern angebrachten Röhren, durch alle Theile ihrerGebäude zu leiten wußten, sollten nicht verstanden ha-ben , auch den R a u ch aus gleiche Weise zn leiten? Istes glaublich, daß sie in einer Stadt wie Rom, denRauch aus den Fenstern oder aus üfnnnge» in derWand gelassen, und dadurch die Aussenseitc ihrer Häu-ser beschmuzeu, den Bewohnern der obern Gemächer, denNachbarn, und den auf der Straße Gehenden beschwer-lich fallen können, befonders wen der Rauch aus gewis-sen Werkstätten kam, wo übelriechende Stoffe bearbeitetoder verbrant wurden? Das Stillfchweigen des Bitru-Vius beweiset nichts, den dieser Baumeister, wo er von denHäusern der Stadt spricht, erwähnt eben so wenig derKüchen und der Trepen, und anderer Theile derselben.Eben so ungcgrimdet ist es, daß kein anderer alterSchriftsteller der Kamine erwähne. Einer mag hier stattaller genüge», es ist der Nechtsgelehrte Ulpianus:l. Rateui 6 Z. 5. selj. lt. 8i servitus

vin<Ii>.-etur etc. Wo er die Streitsrage erzählt, ob esden Eigentümern der Werkstätten und Bude», folglichauch de» Bewohnern des Erdgeschosses erlaubt sei, denRauch aus den Fenstern oder andern üsnunge» der